In einer Entscheidung am Mittwoch, den 24. März, hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen die Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände vom 4. Oktober 2018 in Leipzig gekippt.
Oliver Gebhardt, Sprecher für Sicherheit und Ordnung der Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat, erklärt dazu: „Das Urteil des OVG bestätigt die jahrelange Kritik unserer Fraktion im Leipziger Stadtrat, der linken Landtagsfraktion sowie zahlreicher engagierter Bürgerinnen und Bürger und erteilt der Sächsischen Staatsregierung eine schallende Ohrfeige. Von Anfang an war klar, dass es keine valide Datengrundlage gibt, aus der sich eine polizeirechtliche Gefahr ableiten ließe.“
Diesem Willkür-Projekt des Sächsischen Innenministers wird nun gerichtlich ein Riegel vorgeschoben – eine weitere Episode seines Versagens.
„Die Praxis der Verbotszone zeigte, dass jeder Einkauf am Imbiss in der Eisenbahnstraße die Verzehrenden in den Fokus der Polizeibehörden geraten ließ. Allein das Mitführen eines Plastikmessers im Imbissbeutel verstieß bereits gegen die nun kassierte Verordnung. Gleiches galt auch für Scheren in den Seitentaschen von Schulranzen. Diese Beispiele zeigen eindrücklich, wie realitätsfern die bisherige Regelung war. Daher ist es nur folgerichtig, dass sie nun durch das Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt wurde und mithin die Kriminalisierung und Stigmatisierung eines ganzen Stadtteils langsam ein Ende findet.“
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