Der Bundestag hat heute das novellierte Personenbeförderungsgesetz beschlossen und schafft damit Rechtssicherheit für neue Formen der Mobilität. Dazu Verkehrsminister Martin Dulig: „Ich begrüße die neuen Regelungen, weil sie für Klarheit sorgen und ausgewogen sind. Sie ermöglichen einerseits moderne Mobilitätsdienstleistungen und schaffen andererseits faire Wettbewerbsbedingungen für bestehende und neue Mobilitätsangebote.“
„Durch die heute beschlossenen Änderungen im Gesetz werden insbesondere den ÖPNV-Anbietern zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt. So können diese ihre Linienverkehre zukünftig noch besser nach Bedarf steuern und anbieten – beispielsweise in Stoßzeiten oder im ländlichen Raum – damit zukünftig noch mehr Menschen von nachhaltigen und attraktiven Mobilitätsangeboten profitieren,“ so Verkehrsminister Dulig.
„Vor allem aber wird der öffentliche Nahverkehr und das Taxigewerbe vor einem unfairen Wettbewerb mit Plattformanbietern geschützt. Auf dem Fahrdienst-Markt gibt es inzwischen eine Vielzahl neuer Angebote. Dazu zählen App-basierte Mietwagenunternehmer, Fahrdienst-Vermittler und Shuttle-Dienste. Das Taxigewerbe erhält nun eine klare Abgrenzung gegenüber diesen Bedienformen.“
Mit der jetzt beschlossenen Gesetzesänderung wird sowohl eine neue Form des Linienverkehrs innerhalb des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), der sogenannte Linienbedarfsverkehr, als auch eine neue Form des Gelegenheitsverkehrs außerhalb des ÖPNV, der sogenannte gebündelte Bedarfsverkehr, eingeführt. Dieser neuen Verkehrsform soll die Einzelsitzplatzvermietung ermöglicht werden, um Fahraufträge verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Wegstrecken zu bündeln.
Digitalbasierte Angebote für gebündelte Bedarfsverkehre dürfen ausschließlich den Bestellmarkt bedienen. Die Kommunen erhalten weitreichende Regelungskompetenzen, um die Verkehre auf die jeweiligen Bedarfe vor Ort anzupassen.
Zudem werden einzelne Regelungen zum Taxen- und Mietwagenverkehr angepasst. Festgehalten wird an der Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen zum Betriebssitz. Es wird jedoch die Möglichkeit geschaffen, die Rückkehrpflicht durch Festlegung weiterer Abstellorte ab einer bestimmten Distanz zum Hauptbetriebssitz näher auszugestalten.
Um das Taxigewerbe regulatorisch zu entlasten, soll den zuständigen Genehmigungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt werden, die Taxitarifpflicht für den Bestellmarkt durch Einführung eines kommunal festgelegten Tarifkorridors mit Höchst- und Mindestpreisen zu lockern sowie zu häufig frequentierten Zielen wie etwa Messen, Flughäfen und Bahnhöfen Streckentarife festzulegen.
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