Seit der Freischaltung des bundesweiten Antragsportals für die „Novemberhilfe“ am 12. Januar 2021 wurden im Freistaat Sachsen gut 17.000 Anträge gestellt. Davon hat die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) rund 94 Prozent bewilligt, sodass bereits 16.186 Unternehmen ihr Geld bekommen haben, davon 5.330 abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren.
Für die „Dezemberhilfe“, welche die SAB seit dem 1. Februar 2021 bearbeiten kann, sind 16.456 Anträge eingegangen. Rund 86 Prozent davon sind aktuell bewilligt und ausgezahlt: 15.577 Unternehmen haben ihre Auszahlung erhalten, davon 4.970 abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren.
„Seit einem Jahr kämpfen sächsische Unternehmen und Selbstständige mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Der Staat unterstützt sie in nie gekanntem Ausmaß“, betont Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig und ergänzt: „Die SAB hat in diesem Zeitraum gut 130.000 Anträge auf Corona-Hilfen bearbeitet. Beispiel November- und Dezemberhilfe: Inzwischen sind die allermeisten Anträge bewilligt und auch ausgezahlt. Leider werden die vielen konkreten Beispiele, wo die Hilfen wirken, von wirklich dramatischen Schicksalen medial überschattet. Allein seit dem vergangenen Freitag sind weitere 27 Millionen Euro geflossen. Insgesamt haben die sächsischen Antragsteller bislang Novemberhilfe in Höhe von 162 Millionen Euro und Dezemberhilfe in Höhe von 169 Millionen Euro erhalten.“
Selbstständige und Unternehmen aus dem Gastgewerbe erhielten insgesamt 6.563 Auszahlungen der Novemberhilfe in Höhe von bislang knapp 92 Millionen Euro. Auch mit der Dezemberhilfe konnte das Gastgewerbe mit ca. 105 Millionen Euro bei 6.181 Auszahlungen finanziell unterstützt werden.
Für den Einzelhandel erfolgten 388 Auszahlungen über 2,1 Millionen Euro der Novemberhilfe und 769 Auszahlungen über 4,6 Millionen Euro der Dezemberhilfe. An die Kunst- und Kreativwirtschaft erfolgten bislang knapp 3.000 Auszahlungen über insgesamt 30 Millionen Euro November- und bei knapp 2.600 Auszahlungen nochmals 30 Millionen Euro der Dezemberhilfe.
Aktueller Betrugsverdacht auf Bundesebene
Sachsen ist nach derzeitigem Stand nicht von den aktuellen Betrugsverdachtsfällen im Zusammenhang mit den November-/Dezember- sowie Überbrückungshilfen im digitalisierten Verfahren des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) betroffen. Präventive Maßnahmen sind bei der SAB im Bearbeitungsprozess der Corona-Hilfen implementiert.
Bislang liegen der SAB keine Anfragen der Ermittlungsbehörden vor, so dass die Förderbank aktuell keine Anhaltspunkte für diesbezügliche Betrugsverdachtsfälle hat. Die SAB hält deshalb derzeit keine Auszahlungen zurück.
Dr. Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank, sagt: „Wir tun alles, um die von der Corona-Pandemie betroffenen sächsischen Unternehmen so schnell wie möglich zu unterstützen. Alle bewilligungsfähigen Anträge werden bei uns taggleich bearbeitet. In der nächsten Woche werden wir alle bewilligungsreifen Anträge komplett ausgezahlt haben. Nur in den Fällen, wo es Unstimmigkeiten gibt oder wir auf Rückmeldungen und Unterlagen warten, werden wir in Abhängigkeit von den Rückmeldungen diese Anträge voraussichtlich bis Ostern abschließend bearbeiten. Härtefälle genießen wie bisher unsere ganz besondere Aufmerksamkeit und werden mit höchster Priorität behandelt.“
Nach den Vorgaben des Bundes hat die SAB bei Auftreten bestimmter Sachverhalte vertieft zu prüfen. Diese Vorgaben sehen u.a. vor, dass 30 Prozent aller Anträge über 20.000 Euro und fünf Prozent aller sonstigen Anträge in einem vertieften Verfahren zu prüfen sind. Das betrifft in Sachsen allein rund 2.150 Anträge.
Derzeit sind ca. 1.000 Fälle in vertiefter zeitaufwendigerer Prüfung, unter anderem mit Einbindung des Landeskriminalamts und des Landesamtes für Steuern und Finanzen. Bei weiteren ca. 800 Fällen sind Unterlagen nachzureichen bzw. Stellungnahmen durch Steuerberater/Rechtsanwälte erforderlich.
Überbrückungshilfe III
Anträge auf Überbrückungshilfe III können seit dem 10. Februar gestellt werden. Diese Hilfe können auch die Unternehmen beantragen, die keine November- oder Dezemberhilfe erhalten haben. Seit dem 3. März können auch größere vom Lockdown betroffene Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen.
Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro ist entfallen. Dies gilt für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.
Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III fließen seit dem 15. Februar; seit Ende Februar erweiterte Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu maximal 800.000 Euro für den gesamten Förderzeitraum. An sächsische Antragsteller sind bislang Abschläge in Höhe von 69 Millionen Euro geflossen. Die Bewilligung und Auszahlung der vollen Summen hat der Bund noch nicht terminiert.
Zentrale Plattform zur Beantragung der Wirtschaftshilfen des Bundes
Die Beantragung der November- und Dezemberhilfe ist jeweils bis zum 30. April 2021 möglich; die Beantragung der Überbrückungshilfe III bis 31. August 2021.
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