Sachsen will nicht weiter warten, bis der Bund die Schulgeldfreiheit in weiteren Gesundheitsfachberufen gesichert hat und ermöglicht daher ab dem Schuljahr 2021/22 einen Zuschuss und damit die Schulgeldfreiheit. Einem entsprechenden Antrag der Regierungskoalition hat der Sächsische Landtag heute zugestimmt.
Davon werden bis zu 4.000 Auszubildende profitieren. Vorbehaltlich des Beschlusses des kommenden Doppelhaushaltes sind dafür 2021 1,8 Mio. Euro und 2022 5,4 Mio. Euro eingeplant.
Wer sich für eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf wie Physiotherapie oder Logopädie entscheidet, sieht sich gleich zu Beginn mit einer Hürde konfrontiert: dem Schulgeld. Junge Menschen, die einen wichtigen Beruf für unsere Gesellschaft erlernen wollen, zahlen also erstmal drauf. Das war und ist ungerecht, denn in der Regel erhalten Auszubildende einen Lohn und müssen keinen eigenen finanziellen Beitrag leisten.
Diese Ungerechtigkeit sieht auch der Bund und berät in einer Bund-Länder-Kommission über eine bundeseinheitliche Regelung. Darüber hinaus sieht auch der Koalitionsvertrag des Bundes vor, das Schulgeld in allen Gesundheitsfachberufen abzuschaffen. Einige Ausbildungen in Gesundheitsfachberufen sind bereits schulgeldfrei gestellt, z.B. die Hebammenausbildung, Pflegeausbildung, Ausbildung der Notfallsanitäter/-innen.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Wir müssen als Gesellschaft alles daran setzen, dass künftig ausreichend Fachkräfte in den Gesundheitsfachberufen die hohe Qualität unserer Gesundheitsversorgung gewährleisten. Die Schulgeldfreiheit, die wir heute für weitere Berufe beschlossen haben, unterstreicht diese Bemühungen und ist eine wirkliche Unterstützung für die jungen Menschen, die mit ihrer Berufswahl einen wichtigen Beitrag für uns alle leisten wollen.
Das ist aber erst der Anfang unserer Unterstützung und Wertschätzung für diese Berufe. Weitere Themen sind Karrierechancen, gute Rahmenbedingungen sowie eine attraktive Entlohnung. Heute haben wir einen weiteren wichtigen Schritt beschlossen und ich danke auch dem Kultusminister für die gute Zusammenarbeit und die Bereitschaft, die organisatorische Umsetzung zu übernehmen. Es wird sichergestellt, dass die Auszahlung schnell und unbürokratisch erfolgt und sich die Auszubildenden auf ihre Ausbildung konzentrieren können.“
Das genaue Antragsverfahren wird derzeit noch abgestimmt. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus wird zu gegebener Zeit über den Ablauf informieren.
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