Die neue sächsische Corona-Schutzverordnung erlaubt bei der Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 100 die Öffnung für den Einzel- und Großhandel, körpernahe Dienstleistungen sowie Individualsport im Freien. Dies muss über eine Allgemeinverfügung des Landkresis umgesetzt werden.
Aktuell erarbeitet der Landkreis Leipzig eine neue Allgemeinverfügung, die im Laufe des Tages bekannt gegeben wird und am Dienstag, 09.03.2021 in Kraft tritt.
Im Wesentlichen wird darin geregelt werden:
• Click & Meet im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen nicht mit.
• Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.
• Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.
• Ab 15. März 2021: Öffnung von botanischen Gärten, Zoos und Tierparks mit vorheriger Terminbuchung. Gleiches gilt für die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten.
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