Der erste Schritt ist getan: Sobald bestimmte Inzidenzwerte längerfristig unterschritten werden, soll Sport in Gruppen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich wieder möglich sein. Voraussetzung ist unter Umständen aber ein tagesaktueller negativer Corona-Test aller Teilnehmenden – eine nicht zu stemmende Belastung für Vereine!
Christian Dahms, Generalsekretär des Landessportbundes Sachsen (LSB) erklärt: „Wir freuen uns, dass das so wichtige Thema Sport endlich Beachtung bei den Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen findet! Auf dieses Signal haben unsere Vereine und Verbände gewartet, von denen viele schon mit ihren Hygienekonzepten in den Startlöchern stehen. Die aktuelle Version der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist allerdings unnötig verklausuliert und sorgt besonders bei ehrenamtlich geführten Vereinen für Unmut und Verwirrung.“
Die Vereine wünschen sich unter anderem, dass der gesamte Kinder- und Jugendsport wieder in größeren Gruppen möglich gemacht wird. Aktuell werden Jugendliche ab 15 Jahren von dieser Regelung ausgenommen. „Das führt zu einer willkürlichen Trennung von Trainingsgruppen, deren Mitglieder teilweise vormittags zusammen im selben Klassenraum sitzen“, so Dahms.
Größter Kritikpunkt des organisierten Sports und seines Dachverbandes ist jedoch die geplante Einführung von verpflichtenden, tagesaktuellen Corona-Tests für die ganze Trainingsgruppe. So soll frühestens ab 22. März und einer Inzidenz von weniger als 100 Infizierten pro 100.000 Einwohner eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt sowie im gesamten Freistaat Sachsen kontaktfreier Sport auch auf Innensportanlagen sowie Kontaktsport auf Außenanlagen wieder erlaubt sein – jedoch nur für Sporttreibende mit einem tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnell- oder Selbsttest.
„Diese Regelung ist vollkommen realitätsfern und somit untragbar für den Vereinssport“, so Christian Dahms. „Es ist zwar schön, dass wieder Sport gemacht werden darf – unter diesen Bedingungen ist das aber für viele Vereine nicht umsetzbar. Hier fehlen klare Hilfestellungen seitens des Freistaats: Wer trägt die Kosten für diese Tests und gewährleistet, dass diese in einem ausreichenden Maße vorhanden sind? Wie soll deren Durchführung organisiert sowie kontrolliert werden? Und welche datenschutzrechtlichen Anforderungen müssen beachtet werden? Bevor diese Regelung ab dem 22. März in Kraft treten kann, sind unbedingt klare und vor allem verständliche Antworten notwendig!“
Der LSB schlägt vor, mögliche Testungen im Kinder- und Jugendbereich an die in der Schule durchgeführten Schnelltests zu koppeln, bei Erwachsenen soll der kostenlos verfügbare, wöchentliche Corona-Test ausreichend sein.
Der Landessportbund Sachsen vertritt knapp 4.500 Vereine mit über 650.000 Sporttreibenden und ist somit die größte Bürgerorganisation des Freistaats. In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verzeichnete der seit vielen Jahren wachsende Dachverband einen Rückgang von insgesamt rund 20.000 Vereinsmitgliedern.
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