Stand 09.03.2021 um 18 Uhr: Nach der neuen Corona-Schutzverordnung sind neben den Friseuren, Fußpflegen, Fahrschulen und Musikpädagogen auch in weiteren Bereichen die Tests verpflichtend. So ist die Öffnung von körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals verbunden. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen. Es folgen ab dem 15. März zudem die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt.

Im Gegenzug soll jeder Bürger wöchentlich einen kostenlosen Zugang zu einem Antigen-Schnelltest erhalten. Das Gesundheitsamt des Landkreises war am 8. März mit zwei Testzentren für die kostenloses Tests am Start.

Am zweiten Tag war der Andrang spürbar größer. In Borna strich das Testteam 81 Testwillige in den ehemaligen Räumen der VHS ab. In Grimma hatten sich bis 15 Uhr insgesamt 51 Personen eingefunden. Alle konnten das Testcenter mit einem negativen Ergebnis verlassen.

Aktuell können folgende Standorte für die kostenlosen die Antigen-Schnelltests benannt werden:

  • Bad Lausick Löwen Apotheke, Straße der Einheit 10, während der Öffnungszeiten – Termine können gebucht www.apo-hultsch.de oder telefonisch: 034345/22352 vereinbart werden
  • Borna Brauhausstraße 8 (Gesundeheitsamt Eingang rechts neben Zugang Sozialamt/Kommunales Jobcenter) von NEU 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Geithain OT Roda (DRK Kreisverband Geithain), Montag bis Samstag 9 – 12 Uhr und Montag bis Freitag 16 – 18 Uhr.
  • Grimma (DRK-Kreisverband Muldental) Schulstraße 17, nur nach Voranmeldung: Termin-Telefon: 0174 5399163 – Personalausweis erforderlich!
  • Grimma (Gesundheitsamt) Leipziger Str. 28 von NEU 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Hausärzte im Landkreis (sofern Tests vorhanden sind)
  • Wurzen (DRK-Kreisverband Muldental) Querstraße 25, nur nach Voranmeldung Termin-Telefon: 0174 5499100 – Personalausweis erforderlich!

Flächendeckend stehen weitere Partner in den Startlöchern. Sobald die Beauftragung erfolgt ist, öffnen diese ebenfalls ihre Testzentren für kostenlose Tests. Hier bitten wir noch um etwas Geduld

Weitere Anbieter gesucht: Um die Angebote für kostenlose Tests möglichst breit zu streuen, werden noch Anbieter gesucht, die eine ordnungsgemäße Durchführung der PoC-Tests garantieren. Dies sind z.B. Ärzte, Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Download.

Selbsttests

In Apotheken, Drogerien oder auch Supermärkten werden zudem auch für Laien Tests angeboten, die unkompliziert angewendet werden können. Da nur ein kostenloser Schnelltest pro Woche vorgesehen ist, kann auch auf Selbst- oder Laientest zurück gegriffen werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat eine Reihe dieser Selbsttests zugelassen, welche die Mindestanforderungen des Robert-Koch-Instituts erfüllen.

Hier finden Sie die Liste der zugelassenen Selbsttests: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html

Pflichten bei positiven Tests

Führt ein einen Schnelltest oder auch ein Selbsttest zu einem positives Ergebnis die Absonderung (Quarantäne) bindend angeordnet und das Ergebnis muss über ein PCR-Test beim Hausarzt überprüft werden. Die Quarantäne endet wenn ein negativer PCR-Test vorliegt. Rechtsgrundlage ist die Allgemeinverfügung zur Absonderung des Landkreis Leipzig. Es gelten zudem Melde- und Verhaltenspflichten. Weitere Informationen finden Sie im Dokumente Download.

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