Nach der amtlichen Feststellung der Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel im Döbelner Ortsteil Pischwitz (Landkreis Mittelsachsen) wurde in einem Radius von etwa zehn Kilometern ein Beobachtungsgebiet festgelegt, welches auch in den Landkreis Nordsachsen reicht. Betroffen sind die Mügelner Ortsteile Gaudlitz, Lichteneichen, Sornzig und Zävertitz.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt hat dazu eine Allgemeinverfügung mit besonderen Schutzmaßnahmen erlassen, die auf der Internetseite www.landkreis-nordsachsen.de, im Amtsblatt und in den Schaukästen an den Verwaltungsstandorten des Landratsamtes bekannt gemacht wird.

Darüber hinaus gelten die Allgemeinverfügungen zur Stallpflicht in den Geflügelpest-Risikogebieten des Landkreises unverändert fort.

 

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar