Mit Inkrafttreten des Sächsischen Naturschutzgesetzes zum 1. März 2021 sind die landesrechtlichen Beschränkungen im Baumschutz aufgehoben. Mit der Änderung des Paragrafen 19 durch den sächsischen Landtag vom 3. Februar 2021 hat Leipzigs Baumschutzsatzung ihre umfassende Gültigkeit zurück.

Alle Baumarten sind nun wieder unabhängig von der Bebauung der Fläche, auf der sie sich befinden, ab einem Stammumfang von 30 Zentimeter geschützt. Auch Obstbäume auf bebauten Grundstücken sind wieder geschützt, hier gilt wie bisher ein Umfang von 100 Zentimetern.

Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal sieht in der Gesetzesnovelle einen wichtigen Schritt zum Erhalt des Baumbestandes in der Stadt Leipzig: „Die Bäume übernehmen wichtige Funktionen zur Sicherung der Lebensgrundlagen und der Lebensqualität in unserer Stadt. Sie bieten wertvolle Lebensräume für viele Tierarten, fördern unsere Gesundheit und leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Daher ist es wichtig, dass sich die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig wieder vollumfänglich und wirksamen für den Schutz der Bäume einsetzen kann.“

Für Fällungen, Rückschnitte und andere Eingriffe in geschützte Gehölze im Sinne der Baumschutzsatzung ist ein Antrag auf Genehmigung beim Amt für Stadtgrün und Gewässer zu stellen. Das Genehmigungsverfahren bleibt weiterhin kostenfrei. Die Informationen zu den aktuellen Regelungen der Baumschutzsatzung und zu dem Genehmigungsverfahren stehen unter www.leipzig.de/baumschutz.

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