Die Ausschüsse für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, für Schule und Bildung sowie für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung sind heute im Sächsischen Landtag zu einer gemeinsamen Sondersitzung zusammengekommen, um über die neue Corona-Schutzverordnung zu beraten, die zum 1. April in Kraft treten soll.
Dazu erklärt Kathleen Kuhfuß, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag:
„Es ist für uns Bündnisgrüne essentiell, allen Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz zweimal wöchentlich ein Testangebot zu unterbreiten – unabhängig davon, wo sie tätig sind. Das wird leider nach aktuellem Stand nicht so umgesetzt. Damit wird eine Chance verpasst.“
„Um die Akzeptanz der aktuellen Maßnahmen zu verbessern, sollte die Corona-Schutz-Verordnung vereinfacht und gekürzt werden. Die Vorschriften müssen klarer und verständlicher geregelt sein, beispielsweise beim Thema Masken durch eine Festlegung, dass überall dort, wo sich Menschen begegnen, eine medizinische Maske zu tragen ist. Wir sollten hier mehr den Regelfall in den Blick nehmen und den Menschen klare Leitlinien geben. Außerdem wurde heute erneut deutlich, dass es ein abgestimmtes Vorgehen braucht, zum Beispiel durch einheitliche Quarantänebescheide.“
„Aus gesundheitspolitischer Sicht ist es absolut nachvollziehbar, dass die aktuelle Situation weitere Regeln und Einschränkungen braucht. Staatsministerin Köpping ist auch mit dieser Verordnung wieder bemüht, einen Ausgleich zwischen den Erfordernissen der Pandemiebekämpfung und den nachvollziehbaren Bedürfnissen nach mehr Normalität der sächsischen Bevölkerung zu finden. Darin unterstützen wir sie.“
Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Bündnisgrünen-Fraktion, ergänzt zum Bereich Schule und Kita:
„Das Öffnen beziehungsweise Offenhalten von Bildungseinrichtungen unabhängig vom Inzidenzwert unterstreicht, welch große Bedeutung Kitas und Schule zukommt – auf individueller wie auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene. Eine solche Entscheidung erfordert jedoch eine ganze Reihe begleitender Maßnahmen, um auch dem Infektionsschutz gerecht zu werden:
1) zwei verpflichtende Tests pro Woche für alle an Schule beteiligten Personen sowie für das Kita-Personal
2) Wechselunterricht und Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse 5
3) Aussetzung der Schulpräsenzpflicht
4) klare Vorgaben zur Intervention, wenn es Infektionsfälle an einer Einrichtung gibt
„Gerade, wenn ein fixer Grenzwert auf Landes- oder Landkreis-Ebene wegfällt, ist es wichtig, genau hinzuschauen und unverzüglich auf die konkrete Lage vor Ort zu reagieren. Außerdem gehören die jetzt verabredeten Maßnahmen wöchentlich auf den Prüfstand. Wenn sie sich als unzureichend erweisen, brauchen wir neben einer Hotspot-Strategie auch eine Notbremse.“
Weiterhin betont Melcher: „Die Ausweitung der Testpflicht auf Grundschulkinder macht den Schulbetrieb in der Primarstufe ein Stück sicherer. Dennoch bereitet mir insbesondere dieser Bereich große Sorgen. Gerade weil es keine Maskenpflicht im Unterricht gibt und Abstände kaum eingehalten werden können, müssen wir mehr tun, um den Grundschulbetrieb zu entzerren. Außerdem sollten dort, wo es um die Jüngsten geht, auch neue, unkomplizierte Selbst- oder gepoolte Tests ausprobiert und regelmäßig angewendet werden.“
„Ein erster verpflichtender Test für alle sollte unmittelbar nach den Osterferien stattfinden. In den folgenden Wochen sollte der erste der zwei wöchentlichen Pflichttests jeweils am ersten Schultag nach dem Wochenende vorgenommen werden. So wird weitgehend sichergestellt, dass Infektionen erkannt werden, ehe sie von außen in die Schulen hineingetragen werden.“
„Uns ist aber auch bewusst: Es bleibt eine Herausforderung, ausreichend Tests zu beschaffen und vor Ort zur Verfügung zu stellen. Allein für die Kitas und Schulen brauchen wir in Sachsen 1,2 Millionen Tests – und das jede Woche.“
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