Die 30 sächsischen LEADER-Gebiete können ihre Strategien weiter umsetzen. Dafür werden sie im Übergang der europäischen Förderperioden für die Jahre 2021 und 2022 insgesamt 122 Millionen Euro erhalten. Über die einzelnen geplanten Budgets hatte das Staatsministerium für Regionalentwicklung die LEADER-Gebiete Mitte Februar 2021 vorab informiert.
„Die Zeit des Bangens und der Ungewissheit, wie es nach dem Ende der Förderperiode 2020 weitergeht, ist damit endlich vorbei. Nun ist sicher: Für die zwei Übergangsjahre gibt es neues Geld zu alten Regeln. Das war der Wunsch der sächsischen Regionen“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. „Jetzt können die sächsischen LEADER-Gebiete endlich neue Aufrufe mit frischem Geld starten, wofür bereits Vorbereitungen getroffen wurden.“, so Schmidt weiter. „Das erhält die Dynamik in den Gebieten und die LEADER-Akteure können ihr gewohntes System fortsetzen.“
Die Förderperiode 2014 bis 2020 wird um zwei Übergangsjahre verlängert. Hierfür werden zwei Jahresscheiben des neuen mittelfristigen Finanzrahmens der EU als zusätzliche Mittel für die Entwicklungsprogramme für den Ländlichen Raum (EPLR) bereitgestellt („neues Geld zu alten Regeln“). Zusammen mit zusätzlichen Landesmitteln erhalten die LEADER-Gebiete dann rund 122 Millionen Euro.
Hintergrund:
Nach den guten Erfahrungen mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in der Förderperiode bis zum Jahr 2013 hatte der Freistaat Sachsen seinen LEADER-Regionen für 2014 bis 2020 noch größere Gestaltungsmöglichkeiten in der regionalen Entwicklung eröffnet und mehr Verantwortung bei der Verwendung der Fördermittel übertragen. Dabei setzte der Freistaat wie kein anderes Bundesland auf das LEADER-Prinzip: Die Akteure im ländlichen Raum konnten nahezu flächendeckend die Vorteile eigenständiger Strategien einschließlich der Verantwortung für ihr Budget nutzen.
Die Regionen erhielten dafür mit 447 Millionen Euro 40 Prozent der Mittel des sächsischen EPLR. Dieser hohe Anteil ist nun auch für die beiden Übergangsjahre vorgesehen. Von den für das EPLR zur Verfügung stehenden 252 Millionen Euro sollen 104 Millionen für die LEADER-Förderung verwendet werden. Dazu kommt eine Landeskofinanzierung in Höhe von 18 Millionen Euro unter Vorbehalt des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2021/2022.
Aus Gesamtinvestitionen von 900 Millionen Euro in der laufenden LEADER-Förderperiode wurden bisher rund 5 800 Projekte bewilligt und zum großen Teil erfolgreich umgesetzt. 70 Prozent der LEADER-Förderung flossen in private Vorhaben, 30 Prozent kamen dem öffentlichen Sektor zugute.
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