Die Landesdirektion Sachsen hat am 16. März 2021 den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben „S 213 Ausbau in Seiffen, 2. Bauabschnitt“ erlassen. Damit verfügt der Bauherr - das Landesamt für Straßenbau und Verkehr – über Baurecht.
„Mit dem nun erteilten Planfeststellungsbeschluss kann die Seiffener Hauptstraße zwischen dem Ortszentrum und dem Ortsausgang in der Höhe des Freilichtmuseums ausgebaut werden.“ informiert die Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, Regina Kraushaar. „Der geplante durchgehende Fußweg wird die Verkehrsverhältnisse erheblich entspannen. Die Seiffener, gerade auch die kleinsten Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch die zahlreichen Besucher des Kurortes können sich künftig leichter und vor allem sicherer zu Fuß im Ort bewegen.“
Der Ausbau der S 213 im Zuge der Hauptstraße in Seiffen unterteilt sich in zwei Bauabschnitte. Der jetzt genehmigte 2. Bauabschnitt umfasst 1,3 Kilometer zwischen der Kreuzung Schwartenbergweg/Oberheidelberger Straße und dem Ortsausgang in Höhe des Freilichtmuseums.
Der bereits im Januar 2019 genehmigte 1. Bauabschnitt reicht von der Ortsmitte bis zur Kreuzung Schwartenbergweg/Oberheidelberger Straße. Dieser Abschnitt wird derzeit gebaut. Er soll im Sommer 2022 fertiggestellt sein.
Die S 213 ist eine wichtige Verbindungstraße zur S 214 und S 207 an der Grenze zur Tschechischen Republik. Angesichts der Nutzung als Hauptverkehrsstraße ist ihr Ausbauzustand unzureichend. Insbesondere fehlen im stark touristisch geprägten Kurort die Gehwege. Zudem ist die Fahrbahn in einem schlechten Zustand. Funktionierende Entwässerungseinrichtungen sind teilweise gar nicht vorhanden.
Diese Mängel sollen behoben werden, indem die S 213 künftig eine sechs Meter breite Fahrbahn in Asphaltbauweise erhält und ein geschlossenes Entwässerungssystem errichtet wird. Ein zwei Meter breiter Gehweg, der in Höhe des Haus des Gastes von der südlichen auf die nördliche Straßenseite wechselt, wird eine sichere Führung der Fußgänger gewährleisten.
Die geplante Straßenentwässerung sieht unter anderem ein unterirdisches Regenrückhaltebecken mit Drosselabfluss vor. Das gesammelte Oberflächenwasser soll an sechs Einleitstellen in den Seiffener Bach geleitet werden. Ebenso ist eine Neuordnung der Geländeentwässerung von anliegenden Grundstücken vorgesehen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange und den Einwendern zeitnah zugestellt. Die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird vorbereitet und gesondert bekannt gegeben.
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