Heute hörte der Wirtschaftsausschuss Sachverständige zum Entwurf der Linksfraktion für ein „Gesetz zum Schutz des Bestands öffentlicher Straßen, Wege und Plätze“ (Drucksache 7/4800). Historisch bedingt sind in Sachsen viele öffentliche Wege, Straßen und Plätze noch nicht in die örtlichen Bestandsverzeichnisse eingetragen.
Mit der am 20. August 2019 in Kraft getretenen Änderung des Straßengesetzes (§ 54 Absatz 3 SächsStrG) hat es der Landtag den Kommunen auferlegt, dies nachzuholen. Alle Wege und Flächen, an denen bis Ende 2020 kein öffentliches Interesse gemeldet wurde und die nicht bis Ende 2022 ins Bestandsverzeichnis eingetragen sind, verlieren ihren derzeitigen öffentlichen Status.
Eine derart umfangreiche Aufgabe können die Kommunen nicht erfüllen, schon gar nicht in Pandemiezeiten. Auch mittelfristig wird ein erheblicher Aufwand nötig sein. Dadurch werden die Melde- und Eintragungsfristen nicht gehalten werden können. Die betreffenden Straßen, Wege und Plätze erhalten dann automatisch den Status „privat“.
Dazu sagt Antje Feiks, Sprecherin für den ländlichen Raum:
„Wir haben ein gravierendes Problem zum Thema gemacht. Wenn nicht schnell gehandelt wird, drohen die Sächsinnen und Sachsen einen Großteil der öffentlichen Infrastruktur an Private zu verlieren. Es geht um bis zu 10.000 Kilometer öffentliche Wege, Straßen und um Plätze! Ich sehe vor mir schon den weggepflügten Wanderweg, den umzäunten Badesee oder das ,Privatweg‘-Schild auf einem Reit- und Radweg. Uns allen drohen Sperrungen, der Rückbau oder der Verfall bisher öffentlich zugänglicher Straßen, Wege und Plätze.
Wir verteidigen öffentliches Eigentum und fordern, die Fristenregelung im Straßengesetz ersatzlos zu streichen. Nur dann haben die Kommunen genug Zeit, um die öffentliche Infrastruktur für die Öffentlichkeit zu sichern. Ich bin froh, dass es aus der Koalition erste Signale gibt, das Problem zu lösen – auch wenn die alberne Praxis sicher beibehalten werden wird, Anträge der Linksfraktion trotz inhaltlichen Handlungsbedarfs aus Prinzip abzulehnen.“
Die Sachverständigen haben heute eindringlich schnelle Abhilfe angemahnt. Rolf Leonhardt vom ADFC Sachsen sieht zehn Prozent des aktuellen Wegenetzes in Gefahr. Wolf-Rüdiger Meyer, Ortswegewart Gemeinde Moritzburg, plädiert für eine Fristverlängerung bis Ende 2025, schon wegen des massiven Nachholbedarfs in Sachen Digitalisierung.
Und Ivo Partschefeld vom Verein Sachsens Wege mahnt: „Wir wollen einfach nur den Status Quo erhalten, wir wollen weder neue Wege widmen noch Wege öffentlich machen. Zuerst muss die Straßenbestandsverordnung auf den aktuellen Stand gebracht werden, bevor ein solches Gesetz gelten darf!“
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