In Sachsen gibt es aktuell ein hohes Infektionsgeschehen durch Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest. Bisher konnte dieses auf das als Restriktionszone festgelegte gefährdete Gebiet im Landkreis Görlitz begrenzt werden. In diesem Gebiet werden zunehmend verendete Wildschweine gefunden, bei denen eine Infektion mit der Tierseuche festgestellt wird.
Aktuell werden 55 ASP-positive Fälle gezählt. Festgestellt wurden 52 ASP-Fälle bei bisher 113 Fallwildfunden und ein positiver ASP-Fall bei bisher 13 Unfalltieren, wobei noch Befunde erwartet werden. Zudem gibt es 29 sogenannte Entnahmen, also tierseuchenrechtlich begründete Tötungen von Wildschweinen. Dabei wurden 2 ASP-Fälle festgestellt.
Zahlreiche Fundorte befinden sich südlich des Truppenübungsplatzes Oberlausitz im Niederspreer Teichgebiet, einem großen Naturschutzgebiet nordwestlich von Neusorge. Das Naturschutzgebiet besteht aus einer Vielzahl von Teichen und ist in die Heidelandschaft eingebettet. Es ist für die Wildschweine ein natürliches Habitat, es ist schwer zugänglich und bietet für die Wildschweinpopulationen ideale Rückzugsmöglichkeiten.
Auf dem Truppenübungsplatz der Bundeswehr wurden bei einem entnommenen Tier eine ASP-Virusinfektion vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Zudem wurde bei einem tot aufgefundenen Frischling nördlich des Truppenübungsplatzes das ASP-Virus festgestellt.
Wegen des akuten Ausbruchsgeschehens besuchte Sozialministerin Petra Köpping heute das Landestierseuchenbekämpfungszentrum in der Landesdirektion Sachsen. Dort werden nach den strategischen Vorgaben des Krisenstabs des Sozialministeriums und in Abstimmung mit den Behörden des Landkreises Görlitz alle zur Eindämmung der Tierseuche nötigen Maßnahmen koordiniert.
„Unser Ziel ist es, eine Ausbreitung der Tierseuche weiter hinein nach Sachsen und damit nach Deutschland zu verhindern. Das ist uns bisher gut gelungen. Die Tierseuche drückt aus Polen zu uns nach Sachsen. Das zeigen die Erfahrungen aus Brandenburg. Das zeigt auch das sehr aktive Seuchengeschehen östlich der Neiße“, erklärte Sozialministerin Petra Köpping.
„Die Schweinepest ist eine große Gefahr für die Schweinefleischerzeuger. Wir wollen den wirtschaftlichen Schaden für diese Landwirte möglichst geringhalten. Ich danke deshalb allen Beteiligten vom Landkreis, vom Technischen Hilfswerk, von der Landestalsperrenverwaltung, dem Umweltministerium, dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sowie der Jägerschaft für ihre bisherige flexible Hilfe. Ich danke auch den Anwohnern und Landwirten, dass sie die angeordneten Maßnahmen mittragen“, so die Ministerin.
Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, verweist auf die besondere Rolle des Landestierseuchenbekämpfungszentrums: „Fachleute und Entscheider aus dem Sozialministerium, der Landesdirektion und von der kommunalen Ebene sind schon seit Wochen rund um die Uhr im Einsatz, um der Afrikanischen Schweinepest wirksam Einhalt zu gebieten.
Mit der in meinem Hause angesiedelten, zentralen Stelle zur Bekämpfung von Tierseuchen zeigen wir, dass Zusammenarbeit unkompliziert machbar ist: Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich der Tiermedizin, verschiedenen Rechtsgebieten und aus der Verwaltung bringen ihre hohe Kompetenz über Behördengrenzen hinweg ein. Die Informationswege sind kurz, alle Beteiligten haben die Gesamtlage immer im Blick, zugleich können Details im direkten Kontakt aktualisiert und Fragen schnell geklärt werden. In dieser Krise bewährt sich eine Struktur in der Praxis, die schon in den vergangenen Jahren vorausschauend entwickelt und erprobt wurde.“
Aktuell beträgt die Fläche des gefährdeten Gebietes 322 Quadratkilometer. Das Gebiet der angrenzenden Pufferzone umfasst 826 Quadratkilometer. Aufgrund der aktuellen Funde wird gerade eine Anpassung der Restriktionszonen erarbeitet. Innerhalb der zuletzt räumlich in die Restriktionszonen neu einbezogenen Gebiete gelten die bekannten Vorschriften, die bei Neuausweisung eines gefährdeten Gebiets erforderlich sind. Dort gilt ein generelles Jagdverbot auf alle Tierarten.
Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen sind untersagt. Diese dürfen nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen. Schweinehalter müssen in ihren Betrieben strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Dazu gehören geeignete Desinfektionsmöglichkeiten an den Ein- und Ausgängen der Ställe. Für Hunde gilt in dieser Zone Leinenzwang. Verendete und erkrankte Wildschweine sind sowohl im gesamten gefährdeten Gebiet als auch in der Pufferzone unverzüglich gegenüber dem Veterinäramt anzuzeigen und auf Afrikanische Schweinepest zu untersuchen.
In den Restriktionsgebieten gelten auch weiterhin bestimmte Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen für Personen, die mit Wildschweinen in Kontakt gekommen sind. Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen bleibt grundsätzlich erlaubt, sofern sie nicht im Einzelfall untersagt wird.
Um eine Ausbreitung zu verhindern und die Tierseuche bekämpfen zu können, hat der Freistaat Sachsen um das gefährdete Gebiet bereits rund 125 Kilometer festen Zaun installiert, davon 60 Kilometer an der deutsch-polnischen Grenze zwischen der Landesgrenze zu Brandenburg im Norden und der Autobahn A4 bei Görlitz im Süden.
Die Errichtung von Zäunen wird so lange fortgesetzt, bis das Seuchengeschehen sicher fest eingezäunt ist. Aktuell erfolgen Bauarbeiten entlang der Güterbahnstecke Niesky–Horka. Der Zaun ist mit einer Höhe von ca. einen Meter so konzipiert, dass er für andere Tiere, wie Rehe und Hirsche, passierbar bleibt. Dieser Wildschweinabwehrzaun ergänzt an der Grenze zu Polen die bereits bestehende mobile Elektrobarriere.
Die Zäunung soll erreichen, dass die Wildschweine in ihren Habitaten bleiben und eine Wanderung in ASP-freie Gebiete unterbunden bzw. erschwert wird. Es ist geplant die bestehende mobile Schwarzwildbarriere auch südlich der Bundesautobahn A4 durch weitere 72 Kilometer feste Zäunung zu verstärken. Die Vorbereitung für eine Ausschreibung läuft bereits.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge), in der Natur entsorgte Lebensmittel und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.
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