Am kommenden Montag öffnen die Kindergärten und Horte in Sachsen wieder im eingeschränkten Regelbetrieb. Was eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dazu gibt es i.d.R. Festlegungen der Träger, welche entsprechend einrichtungsbezogen unterschiedlich umgesetzt werden.
„Was für alle Kitas gilt, sind feste Gruppenstrukturen und feste Bezugspersonen, keine Kontakte außerhalb dieser Gruppen zu anderen Kindern und Erwachsenen“, fasst Detlef Heuke, Fachbereichsleiter für den Sozial- und Erziehungsdienst die wesentlichen Übereinstimmungen zusammen.
Das eigentliche Problem sei der Gesundheitsschutz der pädagogischen Mitarbeiter/-innen und die praktische Umsetzung des eingeschränkten Regelbetriebes vor dem Hintergrund des noch immer bestehenden Personalmangels.
Heuke fordert eine Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Gesichtsmasken, besser von FFP2 Masken, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Regelmäßige Testungen gehören ebenso dazu wie die Aufnahme der Erzieher/-innen in den Impfplan mit großer Priorität. Die vorprogrammierten Überlastungen des Personals müssen durch eine vernünftige Verteilung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Arbeitszeiten der eingesetzten Mitarbeiter/-innen verhindert werden.
„Auch wenn wir den Schritt der Öffnung von Kindertageseinrichtungen in Sachsen als Entlastung für die Eltern befürworten, so müssen wir gleichzeitig auf den Gesundheitsschutz der Kolleg/-innen drängen“, warnt der Gewerkschafter.
Die Öffnung publikumswirksam zu veranlassen und zu verkünden und danach alles Weitere den Kitas und ihren Trägern zu überlassen, sei eine unmögliche Verfahrensweise.
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