Die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer der Herbstkampagne 2020 haben historisch erfolgreiche Ergebnisse in der staatlichen Pflichtfachprüfung erreicht und gezeigt, dass trotz aller widrigen Umstände aufgrund der Corona-Pandemie ein weit überdurchschnittlicher Abschluss im Freistaat Sachsen möglich ist. Von den 185 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Prüfung haben 143 Studierende ihre staatliche Pflichtfachprüfung in Sachsen erfolgreich absolviert. Die Bestehensquote von 77,3 Prozent ist in Sachsen die bisher beste Quote der staatlichen Pflichtfachprüfung.
Justizministerin Katja Meier: „Die Spitzennoten im ersten Juraexamen belegen gerade auch in Pandemiezeiten das hohe Niveau der sächsischen Juristenausbildung. Auch eine für die Rechtswissenschaften sehr geringe Durchfallquote trägt dazu bei, dass mehr Absolventinnen und Absolventen nach dem Referendariat rechtswissenschaftliche Berufe ergreifen können. Schon heute wird juristischer Nachwuchs dringend benötigt.“
Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ein Prädikatsexamen erreichen konnten lag bei 34 und somit bei 18,38 Prozent. Darunter konnte sogar einmal die juristische Bestnote „sehr gut“ vergeben werden. In der staatlichen Pflichtfachprüfung, die es in dieser Form seit 2007 gibt, wurden die besten Ergebnisse aller Zeiten im Freistaat Sachsen erreicht. Diese Ergebnisse liegen allesamt auch über dem zuletzt veröffentlichten Bundesdurchschnitt aus dem Jahr 2019.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mussten im August 2020 sechs fünfstündige Klausuren im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht sowie im Januar 2021 eine mehrstündige mündliche Prüfung absolvieren. Es gab bei allen Prüfungen ein umfangreiches Hygienekonzept.
Die staatliche Pflichtfachprüfung geht mit 70 Prozent in die Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung ein. Mit weiteren 30 Prozent fließt die Note der universitären Schwerpunktbereichsprüfung in die Gesamtnote ein. Mit der Ersten Juristischen Prüfung haben die Studierenden ihr Studium erfolgreich abgeschlossen und erhalten damit die Befähigung, in das Rechtsreferendariat einzutreten.
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