Das Tauwetter setzt ein. Der Schnee schmilzt. Die Stadt Markkleeberg bittet daher alle Eigentümer im Rahmen ihrer Anliegerpflichten dafür Sorge zu tragen, dass die Straßeneinläufe freigeschaufelt werden, damit das Schmelzwasser ungehindert abfließen kann.
In diesem Zusammenhang sei noch einmal an die Gefahr von Dachlawinen und dem Abbrechen von Eiszapfen erinnert. Laut Satzung über die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen auf Gehwegen der Stadt Markkleeberg sind auch hier die Eigentümer in der Pflicht, diese Gefahren rechtzeitig zu beseitigen.
Keine Kommentare bisher