Der Sächsische Landtag hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Sächsische Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform verabschiedet. Den Entwurf hatte die Staatsregierung vergangenen Herbst in den Landtag eingebracht. Im Freistaat wird künftig zwischen den Nutzungsarten der Grundstücke bei der Bemessung der Steuermesszahl differenziert, sodass für Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,36 Promille und für Geschäftsgrundstücke 0,72 Promille angesetzt werden.
Mit dieser Abstufung ist sichergestellt, dass einerseits die Einnahmen für die sächsischen Kommunen insgesamt gleich bleiben und es andererseits nicht zu einer unfairen Belastung einzelner Grundstücksarten kommt, wie es im Bundesmodell der Falle gewesen wäre.
„Mit seiner heutigen Zustimmung hat der Sächsische Landtag den Weg für die Umsetzung der sächsischen Grundsteuerreform bis zum Ende des Jahres 2024 freigemacht. Unser erklärtes Ziel war es, ein Modell umzusetzen, das bürokratiearm, fair und verfassungsfest ist, ohne die sächsischen Besonderheiten aus dem Auge zu verlieren. Es ist uns gelungen, dieses Ziel zu erreichen,“ so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.
Die nach dem neuen Gesetz berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 durch die Eigentümer zu entrichten. „Im nächsten Schritt geht es darum, die personellen und technischen Bedingungen zu schaffen, damit die Eigentümerinnen und Eigentümer ab dem 1. Juli 2022 ihre Grundsteuererklärungen abgeben und die Finanzämter die insgesamt rund 2,5 Millionen Erklärungen bearbeiten können. Da wir hieran parallel zum Gesetzgebungsverfahren bereits mit Nachdruck arbeiten, bin ich zuversichtlich, dass wir unseren Zeitplan einhalten können“, so Vorjohann.
Hintergrund
Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 (neue Länder) bzw. 1964 (alte Länder) müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer wurde durch eine Änderung des Grundgesetzes im Jahr 2019 möglich.
Bundesweit sind insgesamt 36 Millionen Grundstücke neu zu bewerten, davon rund 2,5 Millionen in Sachsen. Das jährliche Grundsteueraufkommen beträgt bundesweit rund 14 Milliarden Euro. In Sachsen werden derzeit jährlich ca. 500 Millionen Euro über die Grundsteuer eingenommen.
Die durch die Eigentümer zu zahlende Grundsteuer wird durch die Multiplikation des Einheitswertes des Grundbesitzes (künftig „Grundsteuerwert“), der Steuermesszahl und des kommunalen Hebesatzes berechnet und von der jeweiligen Kommune erhoben.
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