Der Freistaat Sachsen geht bei der Unterstützung von Existenzgründern neue Wege. Ab sofort können Mittel aus einem erfolgreichen Crowdfunding mit dem „Förderprogramm Mikrodarlehen“ kombiniert werden. Die Crowdfunding-Mittel werden bei einem Antrag auf das Mikrodarlehen als Eigenanteil des Gründers anerkannt.
Die kombinierte Finanzierung hat den Vorteil, das auch Gründerinnen und Gründer, die über wenig Eigenmittel verfügen, auf einer soliden Finanzbasis starten und investieren können. Das Feedback von Interessenten während der Crowdfunding-Kampagne ist zudem ein guter Markttest.
Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig begrüßt das Pilotprojekt: „Ich bin zuversichtlich: ,Sachsen-MikroCrowd‘ ist ein richtiger Ansatz für die Zukunft unserer sächsischen Wirtschaft. Crowdfunding wird bereits häufig von Kreativen und Gründern mit innovativen Ideen genutzt. Diese können durch das Mikrodarlehen nun noch besser unterstützt werden, wenn die Gründung als Haupterwerb angelegt ist. Damit geht Sachsen neue Wege und setzt auf moderne Finanzierungsformen. Wir heben mit einem Mix aus privaten und öffentlichen Mitteln zusätzliche Potenziale auf dem Gebiet der innovativen Gründungen.“
Beim Crowdfunding finanzieren viele Geldgeber (Crowd) mit kleinen Beiträgen Ideen, Projekte und Unternehmen, die sie unterstützen wollen. Das wird üblicherweise über eine Plattform organisiert, auf der sich Projekte vorstellen, ihre Funding-Ziele festlegen und Kontakte zu Unterstützern aufbauen. Für das auf zwei Jahre angelegte Pilotprojekt „Sachsen-MikroCrowd“ kooperiert die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) mit dem erfahrenen Plattformanbieter startnext Crowdfunding GmbH in Dresden. Startnext hat seit der Gründung im Jahr 2010 eine der größten Crowdfunding-Communitys im deutschsprachigen Raum aufgebaut.
Das Mikrodarlehen stellt bis zu 20.000 Euro für Existenzgründungen und die Festigung junger Unternehmen bis fünf Jahre nach der Gründung bereit. Wurden beim Crowdfunding erfolgreich Mittel in Höhe des Funding-Ziels eingeworben, entfällt die sonst geltende Bedingung für das Mikrodarlehen, das Vorhaben durch eine fachkundige Stelle bewerten zu lassen. Anträge für ein Mikrodarlehen können bei der SAB gestellt werden.
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