In der gestrigen Plenarsitzung des Sächsischen Landtages wurde der Bericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019 vorgestellt. Dazu erklärt Lucie Hammecke, in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zuständig für Petitionen und Obfrau des Petitionsausschusses: „Der Petitionsausschuss ist für uns Bündnisgrüne ein besonders Beispiel für die zahlreichen Möglichkeiten, die unsere Demokratie bietet, um den Bürgerinnen und Bürgern eine Teilnahme an politischen Entscheidungsfindungen zu ermöglichen.“
„Unsere Demokratie und unser gesellschaftlicher Zusammenhalt leben davon, dass sich Menschen einbringen und ihr Umfeld aktiv mitgestalten wollen.“
„Auch im Jahr 2019 erreichten den Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages wieder Hunderte Petitionen. Die Anliegen der Petentinnen und Petenten reichten von der Finanzierung eines Schülertickets über einen Brückenbau im Nationalpark Sächsische Schweiz bis hin zum Thema Wohngeld – und waren damit so vielfältig wie die Menschen im Freistaat Sachsen.“
„Allen Bürgerinnen und Bürgern muss es möglich sein, sich mit einem Anliegen an die Politik zu wenden. Und die Politikerinnen und Politiker müssen sich die Zeit nehmen, sich mit diesen Anliegen umfassend zu beschäftigen. Der Petitionsausschuss ist ein Ort, an dem wir genau das tun. Das Petitionswesen ist für uns Bündnisgrüne deshalb ein wichtiger Baustein unserer Demokratie. Ich kann die Menschen in diesem Land nur dazu ermutigen, sich einzumischen und ihre Interessen in die politische Debatte zu tragen.“
„Auch und gerade deshalb ist es wichtig, dass wir darüber sprechen, wie wir die Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger im Petitionsausschuss weiter verbessern können. Hier könnten wir uns beispielsweise eine Informationsbroschüre des Hessischen Landtages zum Vorbild nehmen, die explizit für Jugendliche gestaltet wurde und zielgruppenspezifisch erklärt, wie sich Jugendliche mit einer Petition an den Landtag wenden können.
Aber auch bei der Digitalisierung gibt es Möglichkeiten, das Petitionsrecht zu verbessern: So sollte künftig auch das Mitzeichnen von Petitionen über die Internetseite des Sächsischen Landtages ermöglicht werden, wie wir es bereits vom Bundestag kennen. Das haben wir im Koalitionsvertrag auch entsprechend vereinbart.“
Weitere Informationen:
Bericht des Petitionsausschusses (Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019) Drs 7/4770
„Gemeinsam für Sachsen. Koalitionsvertrag 1029 bis 2024“: Kapitel Demokratie, Abschnitt Petitionswesen, Seite 111
Keine Kommentare bisher