Die Linksfraktion schlägt die Einrichtung einer „Staatlichen Insolvenzrücklage KMU“ in Sachsen vor, die aus Landesmitteln gespeist wird (Drucksache 7/5525). Sie soll kleine und mittelständische Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen sowie deren Beschäftigten vor Betriebsschließungen schützen, wenn sie infolge der Corona-Schutzmaßnahmen zahlungsunfähig werden.
In diesem Fall sollen zügig und unbürokratisch Zuschüsse gewährt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Dazu erklärt Nico Brünler, Sprecher für Wirtschaftspolitik sowie für Haushalts- und Finanzpolitik:
„Schon zum Beginn des zweiten Lockdowns in Sachsen Anfang November 2020 haben Wirtschafts-Sachverständige einen dramatischen Anstieg der Insolvenzen vorausgesagt. Die Insolvenzantragspflicht ist zwar bei einer durch die Coronavirus-Pandemie bedingten Insolvenz derzeit per Bundesgesetz ausgesetzt. Das ändert aber nichts an den drastischen Umsatzeinbrüchen – die Einnahmesituation vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen hat sich weiter verschlechtert.
Das betrifft insbesondere den innenstädtischen Einzelhandel, das Veranstaltungs-, Beherbergungs-, Tourismus- und Gaststättengewerbe sowie Friseursalons. Eigene finanzielle Ressourcen sind inzwischen aufgebraucht. Wenn der Staat aus guten Gründen das gesellschaftliche Leben herunterfährt, kann er die von den Maßnahmen in ihrer Existenz Bedrohten aber nicht im Regen stehen lassen!
Wir müssen sofort vorsorgen, damit diese kleinen und mittelständischen Unternehmen, die eine wesentliche Säule der sächsischen Wirtschaft sind, nicht verloren gehen. Die Zahlungsprobleme sind nicht durch eigenes Verschulden, sondern infolge der wegen des Gesundheitsschutzes leider notwendigen Schließungen eingetreten. Deshalb sind wirksame Finanzhilfen nötig, die schnell aus der Landeskasse fließen und nötigenfalls vorfinanziert werden sollten – zumal die bisherigen Bundeshilfen oft nach wie vor auf sich warten lassen.
Beispielsweise der sächsische Wirtschaftswissenschaftler Joachim Ragnitz warnt zu Recht: ,Es kann als sicher angenommen werden, dass analog zu früheren Rezessionen auch in der Coronakrise die Zahl der Unternehmensinsolvenzen steigt. Dies gilt insbesondere für Unternehmen in den Wirtschaftsbereichen, die von den staatlichen Beschränkungen über einen längeren Zeitraum betroffen waren bzw. in denen eine vollständige Erholung der Nachfrage infolge von Präferenzverschiebungen der Konsumenten ausgeblieben ist.‘“
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