Der Rettungsdienst soll bis 2030 grundlegend neu ausgerichtet werden. Dies geht aus der Sitzung der Verwaltungsspitze hervor. Notwendig und auch gutachterlich bestätigt ist unter anderem ein höherer Bedarf an Einsatzfahrzeugen. Dies wiederum erfordert eine bessere bauliche Infrastruktur.
„Um der gebotenen Dringlichkeit gerecht zu werden, soll die Umsetzung der baulichen Maßnahmen auf zwei Säulen ruhen“, erläutert Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal. „Zum einen sollen vier neue Rettungswachen zur Einmietung an Leipziger Kliniken entstehen, da hier die Grundstücke vorhanden sind und eine schnellere Planung möglich ist. Weitere sieben Rettungswachen mit einer mittel- bis langfristigen Umsetzungsperspektive sollen durch die Stadt Leipzig selber errichtet werden.“
Der Stadt Leipzig obliegt als Träger des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes die Verantwortung für die zeit- und fachgerechte Durchführung der medizinischen Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes. Priorität hat deshalb die Sicherstellung eines bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Rettungsdienstes mit ausreichend Personal, Fahrzeugen, medizinisch-technischer Ausstattung und Rettungswachen.
In der Summe wird durch die Neustrukturierung im Kontext des INSEK 2030 und des Masterplans Gefahrenabwehr im Arbeitsprogramm OBM 2023 die nachhaltige, zukunftssichere Erbringung des Rettungsdienstes auch über 2030 hinaus gewährleistet.
Axel Schuh, Leiter der Branddirektion: „Der Rettungsdienst ist seit Jahren mit steigenden Einsatzzahlen konfrontiert. In der Folge sinkt die so genannte Hilfsfrist – die Zeit vom Notruf bis zum Eintreffen des Rettungsmittels. Seit 2017 hat die Branddirektion diverse Maßnahmen eingeleitet, um der abwärtigen Entwicklung bezüglich der Hilfsfristentwicklung zu begegnen, insbesondere durch mehr Einsatzfahrzeuge im Rahmen einer neuen Bereichsplanung im Jahre 2018. Diese Maßnahmen konnten den Trend nur geringfügig abbremsen.“
Ein ab 2019 durchgeführtes Gutachten bestätigte die Defizite in den Bereichen der Einsatzfahrzeuge und der baulichen Infrastruktur. Gutachterlich wurden konkrete Empfehlungen zur grundlegenden Neuausrichtung des Rettungsdienstes bis 2030 gegeben.
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