Die Härtefallkommission soll die letzte Option für diejenigen Menschen sein, die ein Bleiberecht bekommen sollten, aber in den Wirren des Aufenthaltsrechts verlorengegangen sind. Bei einem positiven Votum der Kommission wird der Innenminister ersucht, der betroffenen Person eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.
Nach aktuellem Stand der in 2020 begonnen und teils in 2021 erst abgeschlossenen Verfahren hat Innenminister Roland Wöller fünf Ersuchen der Kommission abgelehnt (von insgesamt 48 Ersuchen zum Stand 03.02.2021, Drucksache 7/5044). Im Jahr 2019 hatte er ein Ersuchen abgelehnt, 2018 keines. Dazu erklärt Juliane Nagel, migrations- und flüchtlingspolitische Sprecherin der Linksfraktion:
„Jahrelang war es nur eine Formalie, dass der Innenminister die positiven Voten der Härtefallkommission in ein individuelles Aufenthaltsrecht gießt. Nun hat der entlassungsreife Ressortchef Roland Wöller erstmals mehrfach das Kommissionsvotum missachtet. Wir erwarten von ihm mehr Achtung vor der Kommission.
Die Hürden für ein positives Votum sind in Sachsen sogar noch höher als in anderen Bundesländern: Sechs der neun Mitglieder müssen für ein Bleiberecht stimmen, stets müssen auch staatliche und/oder kommunale Mitglieder dafür votiert haben. Wöller stellt die Expertise und das ehrenamtliche Engagement seiner Kommission zunehmend infrage – schlimmer noch: Er raubt den betroffenen Menschen ihre Perspektive, auf die sie nach der Beratung der Kommission bereits hoffen konnten.
Die Härtefallkommissionen der Länder sind das Eingeständnis, dass nicht jeder Einzelfall klar rechtlich geregelt werden können. In ihrer Form kommen sie einem Gnadenrecht gleich, abseits von transparenter, öffentlicher und rechtsmittelfähiger Rechtsprechung der Gerichte. Für 2021 erwarten wir vom Innenminister mehr Respekt für diese wichtige Arbeit.“
Hintergrund
In Sachsen besteht die Härtefallkommission aus neun Mitgliedern, die von den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Nichtregierungsorganisationen und staatlichen Stellen entsandt werden. Den Vorsitz führt der Sächsische Ausländerbeauftragte. Die Mitglieder können Anträge bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission beim Sächsischen Ausländerbeauftragten stellen. Der Ausländerbeauftragte entscheidet über die Annahme. Nach spätestens drei Monaten berät die Kommission und entscheidet mit einer 2/3-Mehrheit.
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