Die 30 LEADER-Gebiete in Sachsen können ihre Arbeit bald fortsetzen. Nach heutigem Stand werden sie für die beiden Übergangsjahre 2021 und 2022 insgesamt 104 Millionen Euro erhalten. Endgültige Gewissheit über die zur Verfügung stehende Summe wird nach Genehmigung der beabsichtigten Änderung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) durch die EU-Kommission bestehen. Über ihre geplanten Einzelbudgets hat das Staatsministerium für Regionalentwicklung die LEADER-Gebiete heute (15. Februar 2021) informiert.
„Ich freue mich, dass damit die Zeit des Bangens und des Stillstands vorbei ist“, so Staatsminister Thomas Schmidt. „Lange war unklar, wie es nach dem Ende der bis zum Jahr 2020 laufenden Förderperiode weitergeht. Nun ist sicher: für die zwei Übergangsjahre gibt es neues Geld zu alten Regeln. Das war der Wunsch der Regionen.“
„Mit den nun vorliegenden Informationen können die Regionen planen, wie sie das so zur Verfügung stehende Budget auf ihre unterschiedlichen Entwicklungsziele aufteilen, Aufrufe planen und so die ersten Schritte für die Umsetzung neuer Projekte zügig angehen“, so Schmidt weiter.
„Mithilfe der LEADER-Förderung haben wir auch in den letzten sieben Jahren in Sachsen viele gute Ideen umgesetzt und geholfen, unseren ländlichen Raum noch lebenswerter zu gestalten. Die Regionen konnten selbst über ihre Ziele entscheiden und darüber, mit welchen Projekten sie diese Ziele erreichen. Diese Freiheit haben sie gut genutzt – mit viel Kreativität, Initiative und Verantwortung. Davon konnte ich mich bei meinen Besuchen in allen LEADER-Regionen überzeugen.“
Hintergrund:
Nach den guten Erfahrungen mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in der Förderperiode bis zum Jahr 2013 hatte der Freistaat Sachsen den seinen LEADER-Regionen für 2014 bis 2020 noch größere Gestaltungsmöglichkeiten in der regionalen Entwicklung eröffnet und mehr Verantwortung bei der Verwendung der Fördermittel übertragen.
Dabei setzte der Freistaat wie kein anderes Bundesland auf das LEADER-Prinzip: Die Akteure im ländlichen Raum konnten nahezu flächendeckend die Vorteile eigenständiger Strategien einschließlich der Verantwortung für ihr Budget nutzen.
Die Regionen erhielten dafür mit 447 Millionen Euro 40 Prozent der Mittel des sächsischen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR). Dieser hohe Anteil ist nun auch für die beiden Übergangsjahre vorgesehen. Von den für das EPLR zur Verfügung stehenden 252 Millionen Euro sollen 104 Millionen für die LEADER-Förderung verwendet werden.
Zwar können die LEADER-Gebiete erst mit der Genehmigung der EU-Kommission über die neuen Mittel verfügen. Mit der frühzeitigen Information werden die LEADER-Gebiete aber in die Lage versetzt, bereits jetzt ihre Strategien zu entwickeln und schnell handeln zu können, sobald die Genehmigung der EU-Kommission vorliegt.
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