Am 4. Februar 2021 hat die Landesdirektion Sachsen auf Antrag des Landesamts für Straßenbau und Verkehr den Planfeststellungsbeschluss für den Bau eines neuen Radweges an der B 95 nördlich von Bärenstein erlassen. Die einseitig geführte Route soll auf einer Länge von ca. 2,4 Kilometern entstehen.
„Das Radfahren zwischen Kühberg und Bärenstein wird endlich sicherer – eine wirklich gute Nachricht für alle, die ihren Beitrag für einen umweltfreundlichen Verkehr leisten oder die Umgebung als Pedalritter touristisch erkunden möchten. Denn im Moment muss die B 95 noch gemeinsam mit dem Fahrzeugverkehr genutzt werden, parallele Ausweichmöglichkeiten fehlen. Das kann für Radlerinnen und Radler ziemlich gefährlich werden“, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Die geplante 2,50 Meter breite Radstrecke verläuft von der in die B 95 einmündenden Paßstraße im Bärensteiner Ortsteil Kühberg bis zum Ortseingang Bärenstein. Sie ist als Teilstück der »Regionalen Hauptradroute Nr. II-25« von Thermalbad Wiesenbad nach Oberwiesenthal Bestandteil der Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen 2014.
Wer mit dem Fahrrad Richtung Oberwiesenthal unterwegs ist, für den zweigt der künftige Radweg schon kurz vor Bärenstein ab, da eine Weiterfahrt durch die Ortschaft mit erheblichen Steigungen verbunden wäre. Durch die geplante Abzweigung der Trasse vor dem Ortseingang ist es möglich, ohne größere Steigungen nach Oberwiesenthal zu radeln, was die Attraktivität der gesamten Strecke erhöht.
Die mit dem Bauvorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch eine Reihe von Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen kompensiert. Dazu zählen die Anlage von 130 Quadratmetern Feldhecke, einer einseitigen Baumreihe sowie wegbegleitende Hochstammpflanzungen. In der Gemeinde Bärenstein werden weitere 40 Bäume gepflanzt.
Die Hinweise der Träger öffentlicher Belange und der privaten Einwender konnten im Planfeststellungsverfahren im Wesentlichen einvernehmlich berücksichtigt werden. Einwendungen von Naturschutzvereinigungen wurden im Planfeststellungsverfahren nicht erhoben.
Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses wird derzeit vorbereitet.
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