Zur Antwort auf ihre neuste Anfrage zu waffenrechtlichen Erlaubnissen bei Angehörigen der extremen Rechten sowie der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ (Drucksache 7/5003) erklärt Kerstin Köditz, Sprecherin für Antifaschistische Politik der Linksfraktion und zuständig für Innenpolitik: „In Sachsen dürfen weiterhin mehr als 100 Anhängerinnen und Anhänger der rechten Szene ganz ,legal‘ Schusswaffen besitzen, weil sie über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen.“
„Dabei zählt das Innenministerium aktuell 95 ,Rechtsextremisten‘ sowie elf ,Reichsbürger‘.2019 waren es noch etwas mehr gewesen (99 Rechtsextremisten und 18 Reichsbürger), in den Vorjahren war die Zahl stetig angestiegen. Die Bewaffnung der rechten Szene weitete sich damit zuletzt nicht mehr aus.
Von einer Trendwende kann man aber nicht sprechen – von einer nachhaltigen Entwaffnung der extremen Rechten, die wir seit langem fordern, ist der Freistaat noch weit entfernt. Immerhin: Die örtlichen zuständigen Waffenbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte überprüften im Jahr 2020 mehr als 50 Personen gezielt auf ihre Zuverlässigkeit, weil Hinweise auf Verbindungen zur extremen Rechten vorliegen.
In 14 Fällen führte das zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse, diese Personen mussten ihre Waffen abgeben. Zu mehr als 30 Personen findet derzeit eine ,weitere Sachverhaltsaufklärung‘ statt (Drucksache 7/5004).
Die meisten Anhängerinnen und Anhänger der rechten Szene mit waffenrechtlichen Erlaubnissen leben derzeit in den Landkreisen Bautzen (16), Erzgebirge (11) sowie Görlitz und Zwickau (jeweils 10). Das waren auch bisher die Schwerpunktregionen. Beunruhigend: Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) wurde im vergangenen Jahr ein Fall bekannt, in dem eine Person aus dem rechten Spektrum möglicherweise illegal eine Waffe besaß.
Hinzu kamen zwei Verdachtsfälle, wonach in der Szene mit Waffen gehandelt wird. Unverändert besteht dabei das Problem, dass das LfV nicht alle Erkenntnisse an die Waffenbehörden übermitteln kann, unter anderem aufgrund von ,Quellenschutz‘. Dadurch könnten ausgerechnet Personen, die sich besonders konspirativ verhalten, permanent durchs Kontrollraster fallen.
Kein Ruhmesblatt ist auch, dass die Staatsregierung derzeit nicht genau weiß, wie viele Schusswaffen insgesamt in Sachsen in Umlauf sind und auf wie viele Privatpersonen sie sich verteilen. Auch danach habe ich mich erkundigt (Drucksache 7/5004), nachdem die Zahl in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen war. Doch vor einigen Monaten wurde die Erfassungsweise umgestellt – seither sei es zu ,Inkonsistenzen‘ im maßgeblichen Waffenregister gekommen, ,die Bereinigung der Daten ist noch nicht abgeschlossen‘.
Weiteres Problem: Die Waffenbehörden sind nicht voll arbeitsfähig, in Nordsachsen ist ,ein Großteil der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aktuell in die Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingebunden‘. Aus dem gleichen Grund wurden in den vergangenen Monaten in mehreren Landkreisen ,keine anlassunabhängigen Aufbewahrungskontrollen durchgeführt‘.
Im Klartext heißt das: Offensichtlich mangelt es den Waffenbehörden an Personal. Dabei gibt es gute Gründe, in diesem Bereich ganz genau hinzuschauen. So wurden registrierte Schusswaffen und Waffenteile, die sich im Privatbesitz befunden haben, im Verlauf des Jahres 2020 in einem dreistelligen Bereich als gestohlen oder anderweitig ,verloren‘ gemeldet (Drucksache 7/4996). Bei der sächsischen Polizei sind derzeit sogar mehr als 1.200 Schusswaffen und Schusswaffenteile zur Fahndung ausgeschrieben.“
Keine Kommentare bisher