Der Bundesrat hat heute in seiner 1000. Sitzung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge Stellung genommen. Mit dem Entwurf soll die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter verbessert werden. Insbesondere soll der Vertragsschluss unter fairen Bedingungen erfolgen.
So sieht der Gesetzentwurf vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei telefonisch abgeschlossenen Strom- und Gaslieferungsverträgen den Vertragstext ausdrücklich schriftlich oder etwa per E-Mail im Nachhinein bestätigen müssen. Sachsen geht dieser Gesetzentwurf nicht weit genug. Auf Initiative Sachsens hat der Bundesrat darüber hinaus gefordert, dass zukünftig bei allen telefonisch abgeschlossenen Verträgen der Vertragsschluss im Nachhinein zu bestätigen ist.
Staatsministerin Katja Meier begrüßt die Zielsetzung des Entwurfs: „Fälle, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge zu unfairen Konditionen am Telefon aufgedrängt oder untergeschoben werden, sind leider immer noch an der Tagesordnung. Klare verbraucherfreundliche Regelungen des Bundesgesetzgebers sind hier unumgänglich.
Das betrifft aber nicht nur telefonisch abgeschlossene Strom- und Gaslieferungsverträge. Die Verbraucherinnen und Verbraucher geraten bei allen telefonisch abgeschlossen Verträgen in die Gefahr, überrumpelt zu werden. Zu nennen sind hier etwa Handyverträge oder Zeitschriftenabonnements, die oft auch telefonisch verkauft werden.“
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