2021 werden den Imkern zur Varroabehandlung in entsprechend der bei der Tierseuchenkasse gemeldeten Völker wieder folgende Präparate zur Verfügung gestellt: 0,5 l Ameisensäure (60% ad us. vet.)/Volk oder 50 ml Oxalsäuredihydrat (3,5% ad us. vet.)/Volk oder 2 Schalen Apiguard (Thymolpräparat)/Volk.
Da keine Teilung der Präparate möglich ist, lassen sich Ameisensäure nur je 2 Völker und Oxalsäure nur je 10 Völker bestellen.
Bestellung und Ausgabe erfolgen durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA). Dafür wird für jeden Imker die jeweilige Medikamentenbestellung einzeln durch das LÜVA online bei der Sächsischen Tierseuchenkasse eingetragen. Ausschlaggebend ist dabei die hinterlegte Standortadresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse.
Um weiterhin für Vereine die Bestellung bearbeiten und somit auch die Medikamente vereinsweise abgeben zu können, ist es bei Bedarf notwendig, dass der jeweilige Verein die gesammelten Bestellungen seiner Mitglieder mit den vollständigen Adressangaben dem LÜVA schriftlich übermittelt.
Ihre Bestellung kann ab sofort bis spätestens 15.04.2021 abgeben werden. Nach dem 15.04. eingehende Anforderungen lassen sich leider nicht mehr berücksichtigen. Die Ausgabe der Medikamente erfolgt regulär im LÜVA, in der Stauffenbergstraße 4, Haus 5, Erdgeschoss, in Borna.
Auf Wunsch können die Bestellungen auch im Labor Wurzen (Friedrich-Ebert-Straße 2 im Gebäude der Stadtverwaltung Wurzen) oder in der Außenstelle des Gesundheitsamt in Grimma (Bahnhofstraße 5, TLG-Gebäude 42, Haus 9, 4.OG links, Zimmer 421) abgeholt werden. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden.
Beachten Sie bitte zudem die generelle gesetzliche Meldepflicht für eine Bienenhaltung beim LÜVA sowie bei der Sächsischen Tierseuchenkasse. Die Meldung bei der Tierseuchenkasse ersetzt nicht die Meldung beim LÜVA.
Auch im Jahr 2021 wird das sachsenweite Monitoringsprogramm hinsichtlich der Amerikanischen Faulbrut fortgesetzt (Programmlaufzeit 2019 – 2022). Die für 2021 ausgewählten Imker werden einzeln angeschrieben und aufgefordert, sich zur Terminvereinbarung bei dem jeweiligen, im Schreiben genannten Bienensachverständigen (BSV) oder dem LÜVA bis zum 31.03. zurückzumelden.
An der bewährten Verfahrensweise für die Ausstellung von Bescheinigungen nach § 5 (1) BienSeuchV („Wanderbescheinigung“) für kreisübergreifende Wanderungen ändert sich 2021 nichts (vgl. Dokument „Bienenseuchenvorsorge 2020“). Für Rückfragen steht Ihnen gern Dr. Ständer zur Verfügung (Telefon: 03433 241-2502).
Keine Kommentare bisher