Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen führt im Landkreis Mittelsachsen derzeit Baumpflege- und –fällarbeiten an folgenden Gewässern I. Ordnung durch: Gimmlitz (Lichtenberg), Bobritzsch (Oberbobritzsch bis Zollhaus Bieberstein) und Große Löbnitz (Eppendorf bis Hammerleubsdorf). Geplant sind außerdem Arbeiten an der Freiberger Mulde von Holzhau bis zur Autobahnbrücke A4 Siebenlehn.
Dabei handelt es sich sowohl um jährliche Pflegearbeiten als auch um erforderliche Baumfällungen. Diese werden größtenteils in Eigenleistung der Flussmeisterei Dörnthal, aber auch durch beauftragte Fremdfirmen ausgeführt. Die Kosten für die Fremdvergaben liegen derzeit bei rund 21.000 Euro, finanziert aus Mitteln des Freistaates Sachsen.
Für Bäume, die auf Grundstücken der Landestalsperrenverwaltung stehen, werden regelmäßig Baumgutachten erstellt. Aus diesen Gutachten ergeben sich die notwendigen Pflegemaßnahmen in Hinblick auf die Verkehrssicherheitspflicht. Abgestorbene und wurfgefährdete Bäume werden entfernt.
Zudem werden Bäume gefällt, die bei Hochwasser zu einem Abflusshindernis werden können. Gesunde Bäume erhalten einen Pflegeschnitt. Neu- und Ersatzpflanzungen werden jährlich durch die Flussmeisterei durchgeführt.
Die Gehölze an den genannten Gewässern wurden mit aktueller GPS-Technik neu erfasst. Dadurch sind teilweise auch neue Bäume hinzugekommen, für welche die Verkehrssicherungspflicht bei der Landestalsperrenverwaltung liegt. Für andere Bäume ist der Staatsbetrieb nicht mehr zuständig. Die Eigentümer werden darüber zeitnah informiert.
Die Arbeiten werden in der Regel in der vegetationsarmen Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar ausgeführt, um die Vögel bei der Brut nicht zu stören. Sie erfolgen im Einvernehmen mit der zuständigen Wasser-, Umwelt- und Fischereibehörde sowie dem Anglerverband. Während der Baumpflegearbeiten (z.B. Fällung oder Einsatz von Hubbühnen an Straßen) kann es punktuell zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Wir bitten um Verständnis!
Die Baumpflegearbeiten an der Flöha und Zschopau im Landkreis Mittelsachen stehen noch aus und werden nach Vorlage der Baumgutachten umgesetzt. Maßnahmen zur ausschließlichen Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht können unter Beachtung des Artenschutzes auch außerhalb der Fällperiode ausgeführt werden.
Hintergrundinformation:
Durch den Baumgutachter werden nur die Fällungen farblich markiert. So bedeutet ein »F«, dass der Baum gefällt werden muss.
Außerdem wurden in ganz Sachsen alle Gewässer I. Ordnung in den letzten Monaten neu vermessen, um Hochwassergefahrenkarten zu erstellen. Dafür wurden verschiedene Bäume zur Kennzeichnung der Querprofile markiert und nummeriert. Diese Markierungen haben jedoch keine Relevanz für die Baumpflege.
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