Die aktuelle Corona-Schutzverordnung eröffnet nun auch manchen Studierenden an einer Hochschule oder der Berufsakademie Sachsen die Möglichkeit, die Kita-Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Dazu erklärt die hochschulpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Anna Gorskih: „Es ist eine wesentliche Verbesserung, dass nun auch Studierende die Notbetreuungsangebote wahrnehmen dürfen.“
„Leider betrifft dies nur diejenigen, ,die wegen der unmittelbaren Vorbereitung auf eine oder der Ablegung einer zur Abschlussnote zählenden Prüfung an einer Betreuung des Kindes gehindert sind und eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigen nicht abgesichert werden kann‘.
So einfach ist es aber nicht. Im Studium arbeitet man doch in jedem Semester auf einen guten Abschluss und die entsprechenden Prüfungen hin. Auf der Abschlussurkunde stehen alle Leistungen, die während des Studiums erbracht wurden. Gerade für Studierende und Hochschullehrende mit Kind ist die aktuelle Situation besonders schwierig.
Wir wünschen uns flexible Möglichkeiten für Studierende und Hochschullehrende. Sie sollten die Notbetreuung in Zeiten von Lern-, Seminar- oder Vorlesungsphasen wahrnehmen können, unabhängig davon, ob gerade an der Abschlussarbeit oder an einer Hausarbeit geschrieben wird. Hochschullehrende sind in der Liste der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung gar nicht aufgeführt, aber auch sie müssen weiter Lehrangebote bereitstellen, um Studierenden ihren Abschluss zu ermöglichen.
Eine Pandemie ist eine Ausnahmesituation. Jedoch haben wir auf die schwierige Situation immer wieder hingewiesen und auch der Fachschaftsrat Theologie der Uni Leipzig hat sich im Dezember 2020 an den zuständigen Ausschuss im Landtag gewandt. Die Staatsregierung nimmt die Interessen und Probleme der Betroffenen offenbar nicht wirklich ernst. Sonst würden die Regelungen anders aussehen.
Zudem wollen wir, dass die Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden im Falle einer schrittweisen Kita-Öffnung nach Stufenplan vorrangig berücksichtigt werden. Über unseren diesbezüglichen Antrag (Drucksache 7/5233) debattiert der Landtag am Donnerstag.“
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