Anlässlich des jährlichen Gedenkens an die Opfer des Holocausts appelliert Staatsministerin Petra Köpping daran, die Erinnerung an die Verbrechen der NS-Zeit nicht der Relativierung preiszugeben und aktuelle Bedrohungen der Demokratie ernst zu nehmen. Petra Köpping: „Je weniger Zeugen der Shoah leben und widersprechen können, umso mehr erleben wir den Versuch, Geschichte umzuschreiben, und die Forderung, endlich einen ‚Schlussstrich‘ zu ziehen.“

„Das aktuelle Ausmaß an antisemitischen Einstellungen in der deutschen Bevölkerung sowie Gewalttaten wie der Anschlag in Halle 2019 machen jedoch schmerzlich deutlich, dass die Erinnerung an die Grausamkeiten des 20. Jahrhunderts, deren Täter und deren Opfer, nichts an Relevanz verloren haben. Unter der Forderung, Menschenfeindlichkeit keinen Platz in unserer Gesellschaft einzuräumen, kann es keinen Schlussstrich geben.“

2020 schätzten die Befragten der MEMO-Studie, dass mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung nichts von der systematischen Ermordung von Menschen in der NS-Zeit gewusst habe. Auf die Frage „Waren Vorfahren von Ihnen unter den Tätern während der Zeit des Nationalsozialismus?“ antworteten 68 Prozent der Studienteilnehmenden mit Nein.

Ferner schreiben 32 Prozent der Befragten ihren Verwandten oder Vorfahren eine Helfer-Biografie zu. (Seriöse Schätzungen gehen lediglich von einigen Zehntausend Menschen aus, die potenziellen NS-Opfern geholfen haben.)

„Das Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen muss das Bewusstsein dafür einschließen, welche Taten Schritt für Schritt zu Demütigung, gesellschaftlichem Ausschluss, Entmenschlichung, Ermordung und schließlich dem Versuch der systematischen Auslöschung ganzer Bevölkerungsgruppen geführt haben.

Nicht nur als Nachkommen deutscher Täter und Täterinnen, sondern vor allem als Bürger und Bürgerinnen in einer freiheitlichen Demokratie, liegt es in unserer Verantwortung, immer wieder zu fragen: wie werden wir heute dem Anspruch, dass die Menschenwürde unantastbar ist, gerecht? Wie gut gelingt es uns, Pluralität und Verschiedenartigkeit als Teil unseres Alltags anzunehmen?“, so die Ministerin.

Das derzeit in der finalen Abstimmungsphase befindliche Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus der sächsischen Staatsregierung nennt eine Vielzahl von Maßnahmen, welche die Anstrengungen gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus in Sachsen stärken bzw. bestehende Angebote ergänzen sollen.

Im Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist das Demokratie-Zentrum Sachsen seit Jahren ein wichtiger Ansprechpartner für alle, die sich im Freistaat mit Rechtsextremismus auseinandersetzen wollen oder müssen. Neben der Beratung von Engagierten sowie Betroffenen, stellen Unterstützungsangebote für Kommunen sowie lokale Verantwortungsträger/-innen einen Schwerpunkt der Arbeit dar.

Zum Hintergrund

Das Demokratie-Zentrum Sachsen stellt ein gewachsenes Beratungsnetzwerk, das sowohl im Bereich der Extremismusprävention als auch Intervention professionelle Beratung anbietet. Mit dem breiten Angebot der Mobilen Beratung, der Beratung von Betroffenen rechter und rassistischer Gewalt, der Ausstiegs- und Distanzierungsberatung können notwendige Unterstützung gezielt und kostenfrei bereitgestellt werden.

Außerdem stehen im Rahmen des Landesprogramms „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ weitere geförderte Projekte und erfahrene Träger im Bereich der Prävention zur Verfügung. Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention (KORA) als ein weiterer Teil des Demokratie-Zentrums Sachsen wendet sich hingegen dezidiert den Themengebieten des gewaltbereiten Islamismus bzw. Salafismus/Jihadismus sowie Islam- und Muslimfeindlichkeit zu.

Die Arbeit im Rahmen des Expertengremiums des Demokratie-Zentrums, der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Vielfalt, einem Zusammenschluss der sächsischen Partnerschaften für Demokratie und von Modellprojekten im Bundesprogramm „Demokratie leben!“, rundet die Tätigkeit des Demokratie-Zentrums Sachsen ab.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bereits seit 2015 Projekte, die sich für Demokratie und gegen Menschenfeindlichkeit einsetzen. Im Januar 2020 begann die zweite Förderperiode des Bundesprogramms (2020 – 2024).

Auf die Beratungs- und Unterstützungsangebote des Demokratie-Zentrums Sachsen können alle Schulen, Eltern und Familienangehörige, Kommunen, Vereine, Verbände, Religionsgemeinschaften sowie weitere Ratsuchende im Freistaat kostenfrei zurückgreifen.
Kontakt: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratie-Zentrum Sachsen, Albertstr. 10, 01099 Dresden, Tel. 0351 56454-999,
E-Mail: lks-dz@sms.sachsen.de, www.demokratiezentrum.sachsen.de

Hinweis: Das Demokratie-Zentrum Sachsen wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert. Die Maßnahme wird zudem mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag verabschiedeten Haushaltes.

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