Der Leipziger Stadtrates tagt am 20. - und bei Bedarf am 21. Januar -  erstmals digital. Möglich wird dies durch eine Gesetzesänderung, die der Sächsische Landtag am 16. Dezember beschlossen hat. Demnach können Sitzungen während einer Pandemie nach Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde jetzt auch ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder als Videokonferenz durchgeführt werden. Die notwendige Genehmigung hat die Landesdirektion der Stadt Leipzig bereits erteilt.

Damit ist Leipzig die erste sächsische Kommune, die auf einer rechtssicheren Grundlage Stadtratsbeschlüsse in digitaler Sitzung fasst. Bereits im Frühjahr 2020 gab es intensive Bemühungen zur Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Im Austausch stand Leipzig dazu nicht nur mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, sondern auch mit der italienischen Partnerstadt Bologna, wo ein Gesetzerlass bereits im letzten Jahr digitale Stadtratssitzungen erlaubte.

Auf der Tagesordnung der Januarsitzung steht eine ganze Reihe wichtiger Vorlagen, beispielsweise das Gesamtkonzept zur Einführung eines Bürgerhaushalts in der Stadt Leipzig, die Taxitarif-Ordnung und der Planungsbeschluss für das „Haus der Festivals“. Sämtliche Einwohneranfragen werden ebenso wie der Großteil der Anfragen der Fraktionen schriftlich beantwortet.

Die Statements der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf 2021/2022 werden nicht im Rahmen der digitalen Sitzung gehalten, sondern separat aufgenommen und im Internet auf www.leipzig.de zur Verfügung gestellt.

Die beiden öffentlichen Sitzungen (Mittwoch, 14 bis 20 Uhr, und bei Bedarf Donnerstag, 16 bis etwa 18 Uhr) sind wie gewohnt per Livestream unter www.leipzig.de zu sehen. Außerdem werden sie zeitgleich in den Sitzungssaal des Neuen Rathauses übertragen. Besucher haben damit die Möglichkeit, unter Einhaltung der Corona-Regeln (Abstand, Mund-Nase-Bedeckung, Kontaktverfolgung) die Debatten und Abstimmungen hier zu verfolgen.

Die Beschlussfähigkeit des Stadtrates wird über die namentliche Anmeldung und Einlogzeit festgestellt. Ein neues Tool ermöglicht nicht nur offene, sondern auch geheime Abstimmungen. Den gesetzlichen Regelungen nach sind allerdings Wahlen im Rahmen einer Videokonferenz und Beschlüsse über die Haushaltssatzung nicht zulässig. Für digital stattfindende Sitzungen der öffentlichen Gremien soll Sitzungsgeld gemäß der Entschädigungssatzung gezahlt werden.

Das Büro für Ratsangelegenheiten hat in den vergangenen Monaten viele mit digitalen Sitzungen sammeln können, da beispielsweise die Fachausschüsse ausschließlich per Video getagt haben. Auch gab es hinsichtlich der Teilnehmerzahl bereits größere Videokonferenzen via MS Teams, wie die Sitzungen des gemeinsamen Gremiums Stadtbezirksbeiräte/Ortschaftsräte mit ca. 100 Teilnehmern.

Empfohlen auf LZ

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar