„Wer Lebensmittel aus dem Müll eines Supermarktes fischt, begeht Diebstahl.“ Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die vorinstanzliche Entscheidung gegen zwei Student/-innen, die wegen Containerns zu Geldstrafen verurteilt worden waren, bestätigt und ihre Verfassungsbeschwerde abgelehnt.
Mit einem entsprechenden Antrag nimmt sich die Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat dieser Problematik nun an und fordert die Stadt Leipzig auf, mit willigen Unternehmen diesbezüglich in Verhandlungen zu treten. Supermärkte könnten sich beispielweise verpflichten, keine Anzeigen mehr wegen Containerns zu erstatten, oder die aussortierten Lebensmittel spenden.
Dazu erklärt Michael Neuhaus, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke:
„Lebensmittel retten ist kein Verbrechen – niemand sollte dafür wie ein Verbrecher verurteilt werden. Dass Menschen jedoch immer wieder ins Fadenkreuz der Strafverfolgung geraten, weil sie Lebensmittel retten, die die Supermärkte ohnehin loswerden wollten, ist an Absurdität kaum zu überbieten.
Doch während Frankreich Lebensmittelverschwendung einfach verbietet und unter Strafe stellt (stolze 3750€ kostet ein Vergehen), setzt die Bundesregierung weiter auf Freiwilligkeit. Der Schutz des Eigentums ist für sie ein Selbstzweck. Anstatt Essen auf dem Teller will sie lieber Profite auf den Konten der Unternehmen.
Ein Projekt der Willigen, um Lebensmittel auch nach Ablauf des Verfallsdatums Menschen zur Verfügung zu stellen, mag zwar nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein, es kann aber ein Tropfen sein, der am Ende für volle Mägen oder eine Vorstrafe weniger sorgt.“
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