Der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete Torsten Herbst fordert die Sächsische Staatsregierung dazu auf, endlich auch in Sachsen dem stationären Einzelhandel eine Abholung vorbestellter Waren am Laden („Click & Collect“) zu ermöglichen.
Dazu erklärt Torsten Herbst: „Es ist ein absoluter Affront gegenüber dem sächsischen Einzelhandel, dass es im Freistaat für Kunden weiterhin verboten sein soll, vorab getätigte Bestellungen unkompliziert selbst im lokalen Geschäft abzuholen. Die Sächsische Staatsregierung sollte ‚Click & Collect‘ in ihrer neuen Allgemeinverfügung endlich zulassen. In allen anderen 15 Bundesländern ist dies bereits jetzt möglich.
Für den stationären Einzelhandel in Sachsen verschärft sich die wirtschaftliche Situation bei anhaltender Komplettschließung immer weiter. Kunden wandern ins Internet ab, und die staatlichen Hilfen kommen bisher nicht oder nur schleppend an.
Der sächsische Wirtschaftsminister, Martin Dulig, muss sich ein knappes Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie fragen lassen, ob er seine Jobbezeichnung richtig verstanden hat. Denn auch ihm müsste bewusst sein, dass ‚Click & Collect‘ eine echte Liquiditätshilfe für existenzbedrohte Läden wäre und auch nur so Kundenbeziehungen gepflegt werden können.
Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen aus allen anderen Bundesländern, dass von der Abholung vorbestellter Ware in einem engen Zeitfenster keine relevante Pandemiegefahr ausgeht. Durch die kontaktlose Übergabe und Bezahlung werden Kontakte minimiert. Im Gegensatz zum reinen Online-Versandhandel mit zahlreichen Retoursendungen gibt es damit sogar deutlich weniger persönliche Kontakte.
Durch ‚Click & Collect‘ fallen zudem durch die Abholung häufig keine zusätzlichen Fahrten an, da diese mit dem Weg zum Einkaufen, von oder zur Arbeit oder zur Kinderabholung verbunden wird.
Während tausende Einzelhändler im gesamten Freistaat noch auf die Auszahlung ihrer staatlichen Hilfen warten, verhindert die Staatsregierung durch das Verbot der Warenabholung, dass notleidende Einzelhändler wenigstens etwas Umsatz erzielen können. Das Verbot hat mit einer klugen und umsichtigen Bekämpfung des Pandemiegeschehens nichts zu tun.“
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