Die Landesdirektion Sachsen hat mit einem Planfeststellungsbeschluss die Genehmigung zur Erneuerung von zwei Abschnitten der Kreisstraße K 9332 im Wildenburger Ortsteil Wiesenburg erteilt. Es handelt sich dabei um Teile der Weißbacher Straße und der Thomas-Müntzer-Straße im Tal der Zwickauer Mulde.
„Mit dem Planfeststellungsbeschluss erlangt der Landkreis Zwickau das Baurecht, die Hochwasserschäden an den Stützmauern zu beseitigen und zugleich die verschlissene Kreisstraße zu sanieren.“ sagt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.
Genehmigt wurden die Instandsetzung und Beseitigung von Winterschäden auf einem rund 500 Meter langen Abschnitt der Thomas-Müntzer-Straße zwischen dem Amselbach und dem Bahnübergang am Ortseingang Weißbach.
Des Weiteren wurde die Beseitigung von Hochwasserschäden auf einem rund 400 Meter langen Abschnitt der Weißbacher Straße zwischen der Ernst-Schneller-Straße und dem Ende der Stützmauer an der Zwickauer Mulde genehmigt. Der zwischen diesen beiden Sanierungsabschnitten liegende – rund 500 Meter lange – Straßenabschnitt der Weißbacher Straße ist bereits instandgesetzt.
Bei den anstehenden Arbeiten werden im Wesentlichen die Fahrbahn erneuert sowie die Stützmauern und Durchlässe saniert. Dabei wird die gegenwärtig im Mittel 4,50 Meter breite Fahrbahn auf 6,00 Meter erweitert. Die aufgeweitete Trasse folgt dem vorhandenen Straßenkörper.
Gegenwärtig weist die Fahrbahndecke in beiden Sanierungsabschnitten durch Umwelteinflüsse und nicht ausreichende Tragfähigkeit hervorgerufene Verschleißerscheinungen, Verformungen und Flickstellen auf. Diese können zu Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern führen.
Auch die dauerhafte Standsicherheit der Straße ist nicht gegeben. Die Fahrbahnränder sind verdrückt und instabil. Stützmauern und Durchlässe weisen erhebliche Mängel auf. Verschlissene Entwässerungseinrichtungen beschleunigen die weitere Zerstörung der Straße.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen werden vom 23. Februar bis einschließlich 9. März 2021 in der Stadtverwaltung Wildenfels und der Gemeindeverwaltung Langenweißbach öffentlich ausgelegt. Des Weiteren wird der Planfeststellungsbeschluss auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen im Bereich „Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
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