Der Deutsche Bundestag hat am 13. Januar 2021 dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Bund und den Braunkohle-Unternehmen, darunter die LEAG als Betreiber der Kraftwerke und Tagebaue im Lausitzer Revier, über eine vorzeitige Beendigung der Braunkohle-Verstromung zugestimmt.
Mit dieser im sogenannten Kohleausstiegsgesetz verankerten Zustimmung ist nach Auffassung des Chefs der Sächsischen Staatskanzlei, Oliver Schenk, eine weitere Hürde auf dem Weg zum Kohleausstieg genommen: „Der Beschluss des Bundestages ist ein Meilenstein auf dem Weg zum Ausstieg aus der Braunkohle. Wie schon bei der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes im Sommer 2020 haben die Abgeordneten auch mit ihrer Zustimmung zum Vertrag deutlich gemacht, dass der vorzeitige Kohleausstieg geordnet, sozial- und umweltverträglich erfolgen muss. Dies begrüßt der Freistaat Sachsen ausdrücklich“.
Sachsen ist als bundesweit einziges Bundesland mit zwei Revieren – in der Lausitz und im Mitteldeutschen Raum – von der vorzeitigen Stilllegung der Kraftwerke und Tagebaue betroffen. Der Vertrag regelt neben der Laufzeitverkürzung für die Braunkohle-Kraftwerke insbesondere die Höhe der Entschädigung, die die Kraftwerksbetreiber hierfür erhalten.
Schenk ist überzeugt, dass diese Vereinbarung zwischen dem Bund und den Unternehmen eine tragfähige Grundlage für den vorzeitigen Kohleausstieg ist: „Die 1,75 Milliarden Euro, die die LEAG im Hinblick auf ihre Anlagen in der Lausitz erhält, geben der LEAG mit ihren Beschäftigten auch die Möglichkeit, sich für die Zeit nach der Braunkohleverstromung neu aufzustellen und die Lausitz als Energieregion zu erhalten. Deshalb ist die Zustimmung des Bundestages ein gutes Signal für die ganze Region“.
Empfänger der Entschädigungszahlungen sind zwei Zweckgesellschaften der LEAG, aus deren Mitteln das Unternehmen seine Verpflichtung zur Rekultivierung der Tagebaue finanziert.
„Die bergrechtliche Sanierung der Tagebaue ist eine Jahrhundertaufgabe, die in unser aller Interesse an einer lebenswerten Lausitz und einer intakten Umwelt liegt. Gleichzeitig verschafft die Entschädigung der LEAG die nötigen finanziellen Spielräume, ein postfossiles Geschäftsmodell zu entwickeln und soziale Härten für die Belegschaft zu vermeiden“, so Schenk weiter.
Die Höhe der Entschädigung steht allerdings noch unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der Europäischen Kommission, die angekündigt hat, die Vereinbarkeit dieser Zahlungen mit dem europäischen Beihilferecht in einem Prüfverfahren zu untersuchen.
Schenk ist zuversichtlich, dass die Kommission die Entschädigung in der gesetzlich festgelegten und vertraglich vereinbarten Höhe bestätigen wird: „Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sind überzeugt, dass die Entschädigungszahlungen in der beschlossenen und vereinbarten Höhe erforderlich und angemessen sind und daher keine unzulässige staatliche Beihilfe darstellen. Es ist nun an der Bundesregierung, auch die Kommission hiervon im Rahmen des Prüfverfahrens zu überzeugen.“
Der öffentlich-rechtliche Vertrag gilt nicht für die MIBRAG als Braunkohle-Unternehmen im Mitteldeutschen Revier, da die MIBRAG dort nur Tagebaue, aber keine Kraftwerke betreibt.
Schenk appelliert an die Bundesregierung, auch für die MIBRAG eine Lösung zu vereinbaren, um die Folgen aus der vorzeitigen Stilllegung der Tagebaue für das Unternehmen und seine Beschäftigten abzufedern.
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