Am Freitag 15. Januar 2021 endete für einige Chemie-Fans endlich eine Odyssee. Das Oberlandesgericht bestätigte in einer Revisionsverhandlung mehrere Urteile des Leipziger Landgerichts, wonach Chemiefans, gegen die nach dem Derby 2017 in Probstheida wegen angeblichen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot ermittelt wurde, freizusprechen sind.
Nach erstinstanzlicher Verurteilung durch das Amtsgericht Leipzig hatten sich die Fans in Berufungsverfahren erfolgreich gewehrt. Nach den Urteilen des Landgerichtes Leipzig diente das Verhüllen der Gesichter dem Schutz der Gesundheit – nämlich Rauch durch Pyrotechnik – und sei darum nicht als Straftat zu werten.
Die Abgeordnete Juliane Nagel hatte die strafrechtlichen und justiziellen Folgen des Derbys 1. FC Lok/ BSG Chemie Leipzig am 22.11.2017 mit Kleinen Anfragen begleitet und jüngst erneut Antwort (Drs 7/ 4868 http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4868&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined)des Innenministeriums zum Stand der Ermittlungen erhalten. In nur zwei der 30Ermittlungsverfahren gegen Chemie-Fans wurde eine Geldstrafe verhängt, acht Fans wurden freigesprochen, eine Hauptverhandlung steht aus, der Rest der Verfahren wurde eingestellt.
Sie kommentiert: „Vor dem Hintergrund des Ermittlungseifers, den die Behörden gegen Fans der BSG Chemie an den Tag gelegt hat, macht die Bilanz der Verfahren schon stutzig. Noch lange nach dem Derby durchleuchtete die Polizei im Kontext von Fußballspielen Fans auf der Suche nach Tatverdächtigten. Die Staatsanwaltschaft scheute sich nicht auf einer fraglichen Faktenbasis Anklage zu erheben. Alles frei nach dem Motto, dass es sich mit Fußballfans doch machen lässt.
Ich freue mich über die Bestätigung der Freisprüche in einigen Fällen, Dies zeigt, dass es sich lohnt sich gegen derartige Unterstellungen zu wehren. Ich danke dem Rechtshilfekollektiv und den beteiligten Rechtsanwält/-innen, dass sie so langen Atem hatten und hoffe, dass die Ermittlungsbehörden aus dem Ausgang der Verfahren lernen.“
/Die Pressemitteilung des Rechtshilfekollektivs Chemie Leipzig e.V. zu den Urteilen: http://www.rechtshilfe-chemie.de/?p=345/
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