Statistisch gesehen wird an jedem dritten Tag in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Gestern hörte der Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung Sachverständige zum Antrag der Linksfraktion „#Keinemehr: Femizide und häusliche Gewalt stoppen. Istanbul-Konvention in Sachsen endlich vollständig umsetzen!“ (Drucksache 7/3817).
Gefordert wird u.a. ein Maßnahmenprogramm zum Schutz vor häuslicher und sexualisierter Gewalt. Damit sollen Vorkehrungen für die Prävention und Bekämpfung von Femiziden (Frauenmord), Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt einhergehen.
Frauenschutzeinrichtungen und Interventionsstellen sollen langfristig auskömmlich gefördert werden. Vorgeschlagen werden ferner eine Dunkelfeld-Studie, ein flächendeckendes Unterstützungssystem sowie eine effektive Strafverfolgung von sexualisierter und häuslicher Gewalt.
Untermauert wurden diese Forderungen von den Sachverständigen. So berichtete die Leipziger Rechtsmedizinerin Dr. Ulrike Böhm, die seit über 20 Jahren in ihrer Gewaltschutzambulanz Verletzungen nach Vergewaltigungen dokumentiert, dass es in Sachsen an Versorgungsangeboten für Betroffene fehlt.
Nach einer Vergewaltigung sei nicht die Befragung durch die Polizei das Wichtigste, sondern die medizinische Versorgung. Allerdings seien nur wenige Mediziner/-innen in dieser Thematik geschult. Sylvia Müller, Sozialpädagogin und Präventionsmanagerin Stalking und Intimpartnergewalt des Frauenschutzhaus Dresden e. V., berichtete, dass Femizide vor allem während oder nach einer Trennung passieren.
Sie seien aber keine Folge privater Beziehungsstreitigkeiten, sondern Frauenmorde. Müller bemängelt, dass der Schutz vor Häuslicher Gewalt immer noch keine Pflichtaufgabe ist – die Hilfsstrukturen seien unterfinanziert. Immer wieder müssten Hilfe suchende Frauen und Mädchen abgewiesen werden, weil die Plätze nicht ausreichen.
Dazu sagt Sarah Buddeberg, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Fraktion Die Linke:
„Femizide und geschlechtsspezifische Gewalt sind weder Einzelschicksal noch Privatsache, sondern ein Problem unserer gesamten Gesellschaft. Der Kampf dagegen muss viel entschlossener geführt werden. So sieht es auch die Istanbul-Konvention vor, die seit fast drei Jahren geltendes Recht ist, aber nicht konsequent umgesetzt wird.
Die Finanzierung der Frauenschutzeinrichtungen muss Pflichtaufgabe werden. Denn Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt darf kein Luxus sein, den sich nicht alle Kommunen leisten können. Mit Schutzeinrichtungen ist es aber nicht getan: Nötig ist ein gesellschaftliches Umdenken, das in Prävention, Bildungsarbeit und die Sensibilisierung von Polizei, Justiz und Medizin mündet.
Deshalb fordern wir einen Sächsisches Maßnahmenprogramm, um geschlechtsspezifische Gewalt konsequent und nachhaltig zu bekämpfen!“
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