Vor dem Hintergrund der Beschlüsse und Forderungen nach einer Pflicht zum Tragen vom FFP-2-Schutzmasken fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen: „ver.di unterstützt alle notwendigen Maßnahmen, die eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen können und den Schutz der Beschäftigten und der Öffentlichkeit verbessern.“
„Ein möglichst wirksamer Infektionsschutz ist wichtig für die Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit des Gesundheitswesens, wo viele unserer Kolleginnen und Kollegen in diesen Tagen am absoluten Rande der Belastungsgrenze arbeiten müssen“; sagte der ver.di Vorsitzende Frank Werneke am Sonntag.
Wenn jetzt in Bayern und vermutlich bald auch in weiteren Bundesländern Vorgaben zum Tragen von FFP-2-Masken gemacht würden, vorerst für den Handel und den ÖPNV, seien klare und verlässliche Regelungen für die Beschäftigten erforderlich.
„In jedem Fall müssen die Unternehmen ihren Beschäftigten FFP-2-Masken kostenfrei und in ausreichender Stückzahl zur Verfügung stellen. Zudem muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infolge der erschwerten Arbeitsbedingungen zusätzliche bezahlte Kurzpausen einlegen können, um die Maske abzusetzen und durchatmen zu können“, betonte Werneke.
„Zugleich darf die Kontrolle über die Einhaltung der Maskenpflicht in Bussen, Bahnen, im Einzelhandel oder in anderen Bereichen nicht den Beschäftigten aufgebürdet werden“, stellte Werneke klar. Erfahrungen der vergangenen Monate hätten gezeigt, dass dies die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen gefährde, Kontrollen dürften daher nur von Wach- und Sicherheitspersonal vorgenommen werden.
Auch müsse dafür gesorgt werden, dass alle Menschen der Verpflichtung nachkommen können und Zugang zu FFP-2-Masken erhalten. „Es muss sichergestellt sein, dass FFP-2 Masken rechtzeitig in ausreichender Zahl und für Bezieher niedriger Einkommen auch kostenlos zur Verfügung stehen“, forderte Werneke.
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Und was ist mit allen, die nicht angestellt oder Beamte sind?
Wenn die Arbeitnehmer im Homeoffice (das heißt mobiles arbeiten und nicht Homeoffice; ich kenne keinen, dem der Arbeitgeber den Arbeitsbereich zuhause so ausstattet wie er das beim Büro macht!) sind, werden die Arbeitgeber sich nicht in der Pflicht sehen.