Im Rahmen der Wirtschaftshilfe des Bundes für den Monat November haben die Antragsteller aus Sachsen, die vom „Lockdown light“ im November betroffen waren, bislang Abschläge und vollständige Auszahlungen in Höhe von rund 99 Millionen Euro erhalten (Stand Vorwoche: 81,6 Mio. Euro).
Die Abschläge auf die beantragten Summen sind vom Bund größtenteils ausgezahlt worden. Die Anzahl der vollständigen Auszahlungen durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) erhöhte sich im Vergleich zum vergangenen Freitag um 1.691 auf 5.483.
Der für die Novemberhilfen zuständige Bund hatte Mitte Januar die technischen Voraussetzungen für die vollständige Auszahlung geschaffen. Im Freistaat Sachsen erfolgt die komplette Auszahlung – also die Differenz von beantragter Summe und bereits gezahltem Abschlag – seit dem 12. Januar im Auftrag des Bundes über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).
Alle Anträge, die die SAB vom Bund erhält, werden sofort zur Auszahlung weitergeleitet. Die Beantragung der Novemberhilfe ist bis 30. April 2021 möglich.
Dezemberhilfe des Bundes – aktueller Stand
Im Rahmen der Wirtschaftshilfe des Bundes für den Monat Dezember erfolgen derzeit ausschließlich Abschlagszahlungen. Antragsteller aus Sachsen erhielten bislang Abschläge in Höhe von rund 65,9 Millionen Euro. Den Beginn der vollständigen Auszahlungen, welche auch durch die SAB erfolgen werden, hat der Bund noch nicht terminiert. Die Beantragung der Dezemberhilfe ist ebenfalls bis 30. April 2021 möglich.
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