Nach einem inzwischen rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom 15.Juli 2020 (Az:1 K 737/19) war die Videoüberwachung einer Demonstration durch die stationäre Kamera am Connewitzer Kreuz in Leipzig rechtswidrig. Die Videoüberwachung der Demonstration habe demnach ins Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingegriffen. Dieser Eingriff könne nicht unter Rückgriff auf das allgemeine Gefahrenabwehrrecht gerechtfertigt werden.
Die Leipziger Abgeordnete Juliane Nagel hat die Staatsregierung zu den Konsequenzen aus dem Urteil befragt und nun eine Antwort erhalten. Demnach hat das Innenministerium die „unmittelbar angesprochenen Polizeidirektionen“ per Erlass am 10.12.2020 instruiert, dass Versammlungen aus dem Blickfeld stationärer Kameras der Polizei auszunehmen sind. Dafür sind geeignete technische Maßnahmen zu treffen, wie das Wegschwenken oder Absenken des Kameraobjektivs, das vorübergehende Ausschalten der Kamera oder das Anbringen einer Blende vor dem Kameraobjektiv.
Dazu erklärt Juliane Nagel, in Leipzig Süd direkt gewählte Abgeordnete und Mitglied der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag:
„Ich freue mich, dass das Innenministerium unmittelbar Konsequenzen aus dem Urteil gezogen hat. Die Kameras wegzudrehen reicht jedoch nicht. In Köln urteilte das Verwaltungsgericht im März 2020, dass die dortigen Kameras auf einem Platz für die Dauer einer Versammlung zu verhüllen seien.
Bereits die Präsenz der Kameras und die Möglichkeit staatlicher Beobachtung entfalteten eine abschreckende und einschüchternde Wirkung auf Versammlungsteilnehmer und griffen in deren Recht aus Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz ein, so das Urteil aus Köln, das auch vom Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt wurde. Es sei nicht ersichtlich, dass das Abdecken der Kameras für die Polizei einen unzumutbaren Aufwand mit sich bringe oder deren Aufgabenerfüllung im Übrigen wesentlich beeinträchtige.
Dass eine Verhüllung der Polizeikameras in Sachsen laut Sächsischem Innenministerium „nach den technischen Ausrüstungen der Kameras derzeit nicht möglich“ sei, erscheint mir fadenscheinig. Das Ausschalten und Abdecken der Kameras, wäre die für alle Seiten verlässliche und grundrechtswahrende Variante. Ich bin mir sicher: Wo ein Wille ist, findet sich auch ein Weg.“
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