Zu den lebensbedrohlichen Langzeitfolgen der Corona-Pandemie gehört das Schwinden der Blutreserven. Einerseits spenden aus Angst vor dem Corona-Virus weniger Menschen Blut, andererseits können mobile Blutspende-Stationen nicht genutzt werden. Allerdings benötigt dem DRK-Blutspendedienst Nord-Ost zufolge allein Sachsen werktäglich rund 650 Blutspenden, um die Versorgung zu gewährleisten.
Bisher sind jedoch viele potenzielle Spender/-innen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität ausgeschlossen. Der Europäische Gerichtshof erklärte zwar 2015 das pauschale Blutspende-Verbot für homo- und bisexuelle Männer in Deutschland für unzulässig.
Die Hämotherapie-Richtlinie wurde überarbeitet – allerdings wurde aus dem pauschalen Verbot lediglich ein befristetes. Bis heute dürfen Männer dann nicht spenden, wenn sie in den vergangenen zwölf Monaten sexuellen Kontakt zu einem anderen Mann hatten – selbst dann nicht, wenn es der eigene Ehemann war oder nur Safer Sex praktiziert worden ist.
Die Linksfraktion fordert, dass die Staatsregierung für eine Änderung des Transfusionsgesetzes eintritt (Drucksache 7/5356). Ein Ausschluss bzw. eine Rückstellung soll dann nur noch aufgrund des individuellen Risikoverhaltens der spendenden Person erlaubt sein.
Die Bundesärztekammer soll verpflichtet werden, die „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)“ regelmäßig zu überarbeiten, insbesondere hinsichtlich der Regelungen zu pauschalen Rückstellungen und Ausschlüssen von Personengruppen.
Auf der Landesebene soll die Staatsregierung darauf hinwirken, dass auch trans* und homosexuelle Menschen Blut spenden dürfen, und den „Landesaktionsplan zur Akzeptanz der Vielfalt von Lebensentwürfen“ entsprechend ergänzen. Dazu sagt Sarah Buddeberg, Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion sowie gleichstellungs- und queerpolitische Sprecherin:
„Sachsen braucht jede Blutspende, die möglich ist! Derzeit können Kranke oder Verletzte kaum noch mit dem lebensrettenden Blut versorgt werden – auch mit bi- und homosexuellen Männern sowie transgeschlechtlichen Menschen ein großer Teil der Bevölkerung von der Blutspende ausgeschlossen ist.
Aus ideologischen Gründen wird also mit Menschenleben gespielt. Denn die aktuelle Regelung suggeriert, dass von der ausgeschlossenen Gruppe pauschal ein besonderes Infektionsrisiko ausgeht. Das ist nicht nur diskriminierend, sondern auch höchst verantwortungslos!“
Die gesundheitspolitische Sprecherin Susanne Schaper fügt hinzu:
„Die 93. Gesundheitsministerkonferenz hat einen Beschluss ,Diskriminierungsfreie Blutspende‘ gefasst, wonach die Diskriminierung von trans* Personen sowie von homo- und bisexuellen Männern bei der Blutspende abzubauen ist. Das ist ein Handlungsauftrag an die sächsische Regierung!“
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