Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab Freitag: Gestern Abend ist die neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht worden, die vom 28. Januar bis zum 14. Februar 2021 gilt. Neu ist die Verpflichtung für Arbeitgebende, Homeoffice zu ermöglichen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Landkreise und Kreisfreie Städte können die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages aufheben, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 100 an fünf Tagen dauernd unterschritten wird.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt dort bestehen, wo sich Menschen begegnen. Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Geschäften und in Gesundheitseinrichtungen, für Zusammenkünfte in Kirchen und bei der Religionsausübung.

Beschäftigte müssen in Arbeitsstätten mindestens medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person unterschritten wird, der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder bei den ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolaustausch zu rechnen ist.

In Alten- und Pflegeheimen werden für Beschäftigte drei Tests pro Woche ab Ende der 5. Kalenderwoche 2021 verbindlich festgelegt.

(Quelle: Freistaat Sachsen, coronavirus.sachsen.de)

Sie finden die neue Verordnung auf www.delitzsch.de/corona_delitzsch

Nachbesserung bei Überbrückungshilfe

(Quelle: Referat Wirtschaftsförderung/Stadt Delitzsch)

Es wurden jetzt noch einmal deutliche Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe vorgenommen. Beispielsweise werden für Einzelhändler Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt.

Geltend gemacht werden können nun auch Investitionen für die bauliche Modernisierung, für die Umsetzung von Hygienekonzepten, für Digitalisierung und Modernisierung, für den Aufbau oder die Erweiterung eines Onlineshops. Die Abschlagszahlungen und die Antragstellung starten im Februar 2021. https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/V/vereinfachung-und-aufstockung-der-ueberbrueckungshilfe-lll.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Online-Tool für 15-Kilometer-Umkreis

Der Freistaat Sachsen bietet mittlerweile ein Online-Tool zur Bestimmung des 15-Kilometer-Umfeldes an. Sie finden den Link zum Tool auf www.delitzsch.de/corona_delitzsch

Fallzahlen im Landkreis Nordsachsen

(Stand: 26. Januar 2021, Quellen: landkreis-nordsachsen.de und coronavirus.sachsen.de)

Landkreis Nordsachsen

  • 803 Personen sind derzeit positiv
  • 2.057 P. in behördlich angeordneter Quarantäne
  • 200 Menschen verstorben

Sozialraum Delitzsch mit Wiedemar, Rackwitz, Krostitz, Schönwölkau, Löbnitz

  • 90 Personen sind derzeit positiv
  • 266 P. in behördlich angeordneter Quarantäne
  • 41 Menschen verstorben

7-Tage-Inzidenz in Nordsachsen und Delitzsch am 26.1.

(Quelle: coronavirus.sachsen.de)

Landkreis Nordsachsen: 161,8
Stadt Delitzsch: 84,6

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar