Um die Mittagessenversorgung für Kinder von Familien mit geringem Einkommen auch während der Schul- und Kitaschließungen weiterhin sicherzustellen, kann im Rahmen des Bildungspaketes (Bildung und Teilhabe) die Mittagsverpflegung bis 31. März 2021 auch nach Hause geliefert werden.
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche, die Inhaber eines Leipzig-Passes sind. Für Schülerinnen und Schüler gilt das Angebot nur außerhalb der Ferienzeiten. Dafür können anspruchsberechtigte Eltern Kontakt zu einem der unter www.leipzig.de/mittagessenversorgung-but gelisteten Unternehmen aufnehmen und einen Versorgungsvertrag abschließen.
Eine dafür benötigte Kopie des Originalbescheides zur Bildung und Teilhabe kann formlos im Jobcenter bzw. Sozialamt abgefordert werden. Die Abrechnung erfolgt dann direkt zwischen dem Unternehmen und dem Sozialamt bzw. Jobcenter.
Ansprechpartner für Bezieher/-in von Arbeitslosengeld / Sozialgeld:
Jobcenter Leipzig – Leistungen für Bildung und Teilhabe
Berliner Straße 9-13, 04105 Leipzig
Tel. 913-10705, Fax: 58088-2323
E-Mail: jobcenter-leipzig.team533@jobcenter-ge.de
Ansprechpartner für Bezieher/-in von Wohngeld/Kinderzuschlag, Leistungen nach SGB XII, Asylbewerberleistungen und Inhaber des Leipzig-Passes:
Sozialamt – Bereich Leistungen für Bildung und Teilhabe
Prager Straße 21, 04103 Leipzig
Tel. 123-0, Fax: 123-4145
E-Mail: but.sozialamt@leipzig.de
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