Der Freistaat Sachsen und die Bundesregierung unterstützen die von der Corona-Pandemie betroffenen sächsischen Unternehmen und Selbstständigen mit Finanzhilfen in Milliardenhöhe. Eine besonders wichtige Säule ist dabei die Überbrückungshilfe, die seit Anfang der Pandemie zur Verfügung steht und als Überbrückungshilfe III bis Mitte 2021 verlängert wurde.
Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig hatte sich in den vergangenen Wochen beim Bund für Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III eingesetzt und u.a. bei Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nachdrücklich Abschreibungsmöglichkeiten für Saisonware gefordert. Auch auf diese sächsische Initiative hin hat der Bund die Überbrückungshilfe III nun entsprechend angepasst.
Unternehmen können nun bis zu 1,5 Millionen Euro Überbrückungshilfe pro Monat erhalten. Der Höchstbetrag der Abschläge wird auf 100.000 Euro angehoben, um Unternehmen schnell und effektiv helfen zu können. Für verderbliche Ware und für Saisonware der Wintersaison 2020/21 (z. B. Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper, Winterkleidung) wird eine Sonderregelung eingeführt: Einzelhändler können ihre Warenabschreibungen zu 100 Prozent als Fixkosten ansetzen.
„Der Bund und der Freistaat Sachsen halten Wort: Wir lassen in der Corona-Pandemie niemanden im Stich. Durch die neuen Anpassungen wird die Überbrückungshilfe III und deren Beantragung deutlich einfacher, die Förderung großzügiger und steht einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung“, sagt der sächsische Wirtschaftsminister Martin Dulig.
Gleichzeitig fordert er die Bundesregierung erneut auf, mit den Abschlagszahlungen baldmöglichst zu beginnen: „Wir kennen die Sorgen und Nöte, vor allem unserer kleinen Einzelhändler. Wir stehen an ihrer Seite und erwarten, dass der Bundeswirtschaftsminister sein Wort hält und zügig Abschläge auszahlt. Jeder Tag zählt, denn es geht hier um Existenzen!“
Dulig weiter: „Mir ist bewusst, dass Bund und Land mit den Corona-Maßnahmen den Unternehmen und Selbstständigen viel zumuten. Das ist bitter, davor habe ich großen Respekt und Verständnis für manchen Unmut und Ungeduld.
Doch gleichzeitig stemmen wir nie dagewesene finanzielle Leistungen, um Arbeitsplätze und Existenzen zu sichern. Auch wenn nicht alles zu 100 Prozent ausgeglichen werden kann, stehen wir als Staat von Anfang solidarisch an der Seite der betroffenen Unternehmen, Selbstständigen und Beschäftigten.“
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