Der Entwurf der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sieht vor, Schulen regulär ab dem 8. Februar wieder zu öffnen. Eine Ausnahmeregel soll jedoch für Abschlussklassen der Oberschulen und Gymnasien gelten, die bereits ab dem 18. Januar den Unterricht wieder aufnehmen können. Den Abschlussklassen der Berufsschulen wird diese Möglichkeit hingegen in der derzeitigen Fassung verwehrt.
Dazu äußert sich der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Dresden (IHK), Dr. Detlef Hamann, im Namen der Landesarbeitsgemeinschaft der sächsischen IHKs, wie folgt:
„Warum Auszubildende, die sich auf ihre Abschlussprüfungen im Mai vorbereiten müssen, anders behandelt werden als Realschüler und Gymnasiasten, erschließt sich uns nicht. Im Gegenteil, es handelt sich um eine klare Ungleichbehandlung des angehenden Fachkräftenachwuchses. Die Ausbilderinnen und Ausbilder in den Betrieben leisten ohne Zweifel eine tolle Arbeit, gerade in diesem schwierigen Umfeld.
Zusätzlich die theoretische Wissensvermittlung in vollen Umfang zu übernehmen, ist jedoch unmöglich. Den Erfolg der theoretischen Abschlussprüfungen mangels Vorbereitung zu gefährden und ggf. Prüfungsverschiebungen und Verlängerungen der Ausbildungsverhältnisse zu riskieren, kann im Hinblick auf die Fachkräftesicherung in den sächsischen Unternehmen, die auch von der Staatsregierung stets in den Fokus der politischen Agenda genommen wird, nur als kontraproduktiv bewertet werden.
Wir fordern die sächsische Staatsregierung daher dringend auf, den Schulbetrieb auch in Einrichtungen der berufsbezogenen schulischen Aus- und Fortbildung ab dem 18. Januar unter Einhaltung der geltenden Hygieneregeln – zumindest in den Abschlussklassen – zuzulassen.“
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