Sachsens Justizministerin Katja Meier setzt sich angesichts der Pandemielage für eine bundesweite Aussetzung von Zwangsräumungen ein. Die Suche nach einer neuen Wohnung ist angesichts der aktuellen Pandemie erschwert bis unmöglich.
Justizministerin Katja Meier: „Mit großer Sorge beobachte ich die unverändert stattfindenden Zwangsräumungen von Wohnungen und das trotz der Pandemielage. Ganze Familien können durch die Räumung ihrer Mietwohnungen in Bedrängnis kommen, was angesichts der drohenden Obdachlosigkeit gerade in den Wintermonaten zu existenziellen Notlagen führt.“
Zwar besteht nach der Zivilprozessordnung die Möglichkeit, beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Vollstreckungsschutz zu stellen, wenn die Räumung für die Mieterin oder den Mieter eine Härte bedeuten würde, die mit den guten Sitten nicht mehr vereinbar ist. Die Frage, ob und wann die aktuelle Sondersituation eine solche Härte darstellt, bedarf aber stets der Abwägung mit den Interessen der Vermieterinnen und Vermietern durch die Gerichte. Dies führt bei den Betroffenen zu großer Verunsicherung und existenziellen Sorgen.
Staatsministerin Katja Meier wendet sich daher nun konkret an die Bundesregierung: „Wir müssen Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen und dafür Sorge tragen, dass die angespannte Situation jedenfalls für Familien nicht noch weiter verschlechtert wird. Die Zwangsräumung von Wohnungen muss daher gesetzlich ausgesetzt werden.
Das sollte mindestens für den Zeitraum gelten, für den der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat. Die Menschen sollen neben all den finanziellen und gesundheitlichen Sorgen dieser Tage nicht auch noch den Verlust des Daches über ihrem Kopf fürchten müssen.“
Bis zu einer möglichen Rechtsänderung sollten Vermieterinnen und Vermieter ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und Möglichkeiten schaffen, damit Zwangsräumungen in der sowieso schon schwerwiegenden Lage die Bevölkerung nicht noch zusätzlich belasten. Darüber hinaus sollten sich Betroffene bei den Sozialbehörden und Beratungsstellen Hilfe holen.
Das Problem wurde bereits im Frühjahr 2020 während des ersten Lockdowns erkannt. Daher schränkte die Bundesregierung das Recht der Vermieterinnen und Vermieter, Miet- und Pachtverhältnisse wegen Zahlungsrückständen zu kündigen, für einen begrenzten Zeitraum ein.
Diese Einschränkung galt für die Fälle, in denen die Rückstände auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruhen und war auf den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 begrenzt. Die Regelungen sind ausgelaufen und wurden nicht verlängert.
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