Der sächsische DGB-Vorsitzende Markus Schlimbach fordert die Staatsregierung auf, endlich auf die Kritik von Gewerkschaften und Arbeitgebern zu reagieren und die geplante Testpflicht für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zurückzunehmen. „Die Hilferufe und Beschwerden von Grenzgängerinnen und Grenzgängern aber auch von Arbeitgebern werden stündlich mehr. Die geplante Testpflicht ist weder angemessen, noch umsetzbar. Die Sächsische Staatsregierung schaltet auf stur und verschließt sich allen Argumenten. Niemand erhält substanzielle Antworten“, beklagt Schlimbach die gegenwärtige Kommunikationspolitik.
Diskriminierung und Ungleichbehandlungen von Beschäftigten werde nicht dadurch besser, dass sie zwischen Sachsen und dem tschechischen Außenministerium grenzüberschreitend abgestimmt wird.
„In der Europäischen Union darf es keinen Unterschied machen, ob jemand über eine Grenze zwischen zwei Landkreisen oder über eine Staatsgrenze zwischen zwei EU-Mitgliedsstaaten zur Arbeit pendelt. Die Beschäftigten haben ein Recht auf Gleichbehandlung am Arbeitsort. Das haben offensichtlich weder Sachsen, noch Tschechien begriffen“, so Schlimbach weiter.
„Wir befürworten als Gewerkschaften Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und insbesondere der Beschäftigten vor einer Infektion. Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind selbstverständlich Teil der Bevölkerung und der Belegschaften in den Betrieben und Verwaltungen. Dem Versuch, sie auszugrenzen, werden wir uns entschieden entgegenstellen“, sagte Schlimbach
Praktische Fragen seien nicht mal im Ansatz geklärt. So gäbe es beispielsweise keine ausreichenden Testkapazitäten und die wenigen existierenden Testmöglichkeiten passen nicht zum Arbeitsalltag (Arbeitswege, Schichtdienste etc.). Weder in Sachsen, noch in Tschechien oder Polen.
„Bei Kosten von 45 bis 50 Euro pro Schnelltest, kann das zuständige Ministerium doch wohl an fünf Fingern abzählen, dass Grenzgänger diese Kosten nicht tragen können. Zumal viele lediglich Niedriglöhne verdienen“, so Schlimbach weiter.
Aber auch bei größeren Unternehmen, die beispielsweise Grenzgänger im dreistelligen Bereich beschäftigten, stellt die Finanzierung ein Problem dar. Bei 1.000 Grenzgängern im Betrieb, würden sich die monatlichen Kosten auf 360.000 Euro belaufen.
Im Übrigen stelle sich die Frage, ob es in der gegenwärtigen Situation verantwortbar ist, dass den Gesundheitsämtern in Sachsen pro Woche 40.000 zusätzliche Testergebnisse zugesandt werden.
Hintergrund:
Der Freistaat Sachsen plant, ab 11.01.2021 eine Testpflicht für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Risikogebieten im Ausland einzuführen. Diese werden verpflichtet, mindestens zweimal die Woche einen negativen Test vorzulegen. Die Kosten sollen selber übernommen werden.
Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind Beschäftigte, die in einem Mitgliedsstaat wohnen und in einem anderen Mitgliedsstaat arbeiten und in der Regel täglich, mindestens aber wöchentlich an ihren Wohnort zurückkehren. Sie sind am Arbeitsort in Sachsen sozialversichert und zahlen in Sachsen Steuern. In Sachsen arbeiten 10.466 Grenzgänger aus Polen und 9.134 aus Tschechien.
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