Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Reform der Pflegeversicherung würde zahlreiche Menschen in Pflegeheimen und deren Angehörige deutlich entlasten. Durch neue Finanzierungswege und einen Steuerzuschuss könnte die Zahl der Sozialhilfeempfänger in Heimen um ein Drittel reduziert werden. Dies wäre die niedrigste Quote seit über 20 Jahren. Das zeigt eine aktuelle Studie der DAK-Gesundheit.
Im Auftrag der Krankenkasse hat der Bremer Pflegeökonom Professor Dr. Heinz Rothgang die Wirkung der verschiedenen Reformelemente berechnet. Laut Studie könnten sich für 90 Prozent der Pflegeheimbewohner die Eigenanteile verringern. Ohne Reform würde die Fürsorgequote unter den Heimbewohnern dagegen um weitere vier Punkte auf einen in diesem Jahrtausend noch nicht dagewesenen Rekordwert von knapp 37 Prozent ansteigen.
Weiterer Effekt der Reform: Länder und Kommunen würden bei der Hilfe zur Pflege um zwei Milliarden Euro entlastet und hätten so zusätzlichen Spielraum für die geplante Mitfinanzierung der Investitionskosten.
„Unsere Studie macht deutlich, dass die von Minister Spahn geplante Pflegereform hoch wirksam wäre und für zahlreiche Menschen den möglichen Weg aus der drohenden Fürsorgefalle aufzeigt“, sagt Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. „Das Reformmodell für eine solidarische Neuausrichtung der Pflegeversicherung ist eine einmalige Chance, Pflegebedürftige und ihre Angehörige zu entlasten. Jetzt ist es wichtig, dass diese notwendige Reform noch vor der Bundestagswahl auf den Weg gebracht und beschlossen wird.“
Am 4. November 2020 hatte das Bundesgesundheitsministerium Eckpunkte für eine umfassende Pflegereform vorgelegt. Demnach sollen die monatlichen Eigenanteile der Heimbewohner für Pflegeentgelte und Ausbildungsosten auf maximal 700 Euro begrenzt werden. Nach längstens 36 Monaten soll die Pflegeversicherung diese Kosten voll übernehmen.
Zusätzlich soll die Höhe der Eigenanteile weiter sinken, indem sich die Bundesländer mit einem monatlichen Zuschuss von 100 Euro pro Heimbewohner an den Investitionskosten beteiligen. Entstehende Mehrausgaben der Pflegeversicherung sollen laut Eckpunkten größtenteils über Steuermittel finanziert werden.
Die aktuelle DAK-Studie stellt diese Eckpunkte auf den Prüfstand und zeigt: Aufgrund der letzten Tarifabschlüsse für Pflegekräfte würde ohne eine Reform der Anteil der Sozialhilfeempfänger in Pflegeheimen kurzfristig auf knapp 37 Prozent ansteigen. Das wäre ein Rekordwert seit 1997. Aktuell beziehen rund 33 Prozent aller Heimbewohner Sozialhilfe. Durch die geplante Reform würde der Wert auf knapp 25 Prozent sinken. Das wäre die niedrigste Fürsorgequote seit über 20 Jahren.
„Insgesamt führt der Reformvorschlag zu einer deutlichen Reduktion der Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege um 28 Prozent“, heißt es in der Studie für die DAK-Gesundheit. Die Ausgaben in diesem Bereich würden um 53 Prozent sinken, wodurch Länder und Kommunen im Bereich der Sozialhilfe um über zwei Milliarden Euro spürbar entlastet würden. Durch diese Einsparung für die Länder würde die geplante Belastung durch die Übernahme zusätzlicher Investitionskosten in Höhe von 938 Millionen Euro „deutlich überkompensiert“.
Laut DAK-Studie würden bereits auf dem heutigen Preisniveau „fast 80 Prozent aller Pflegeheimbewohner durch die vorgeschlagene Reform finanziell entlastet“. Durch die Steigerung der Pflegesätze von zehn Prozent durch Tarifabschlüsse in der Pflege gebe es bereits Mitte des Jahres 2021 noch stärkere Entlastungswirkungen.
„In der Summe ist zu erwarten, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform rund 90 Prozent der Heimbewohner finanziell entlastet werden“, heißt es weiter in der Untersuchung. Dies würde dann auch für Länder wie Thüringen, in denen die Höhe der Eigenanteile derzeit bundesweit am niedrigsten liegen, eine Entlastung für mehr als zwei Drittel der Heimbewohner nach sich ziehen.
Durch die Reform steige der erweiterte Leistungsumfang der Pflegeversicherung um rund fünf Milliarden Euro. Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist eine Finanzierung durch Steuermittel geplant.
Damit würden sowohl bessere Löhne für die Pflegenden realisiert als auch „erstmalig eine systematische Absicherung der Pflegebedürftigen gegen pflegebedingte Verarmung“, heißt es zusammenfassend von Professor Dr. Heinz Rothgang als Studienautor. „Die in Aussicht gestellten Reformelemente sind damit umfassend geeignet, die Situation der aktuellen und zukünftigen Pflegebedürftigen zu verbessern.“
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