Auch in Pandemiezeiten konnte die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG), zu deren Gesellschaftern das Universitätsklinikum Leipzig (UKL) gehört, das hohe Spendenniveau aus dem Vorjahr halten. In Sachsen, einem der spendestärksten Bundesländer, hat sich im abgelaufenen Jahr erneut das UKL als verlässlicher Partner bewiesen: Allein hier spendeten 73 Menschen im vergangenen Jahr ihr Gewebe, 163 Patienten erhielten wiederum ein Gewebetransplantat am UKL.

Hohes Spendenniveau auch in Corona-Zeiten: 2020 gingen insgesamt 41.327 Meldungen potenzieller Spender aus den Kliniken im Netzwerk bei der DGFG ein. Nach deren Prüfung führten die Koordinatoren über 7.400 Gespräche, um über die Möglichkeit der Gewebespende aufzuklären. In mehr als 3.000 Fällen stimmten dann Spender beziehungsweise Angehörige der Spende von Geweben wie Augenhornhaut, Herzklappen und Blutgefäßen zu, was einer Zustimmungsquote von rund 41 Prozent entspricht. Auch hier schneidet das UKL mit rund 46 Prozent überdurchschnittlich ab.

Am UKL wurden auch in diesem Jahr überwiegend Augenhornhäute gespendet: 144 von insgesamt 151 Geweben. Damit konnte das Vorjahresergebnis (147 von 187) nicht erreicht werden. Trübt sich die Hornhaut aufgrund einer Erkrankung oder wird verletzt, stellt die Transplantation oftmals die letzte Behandlungsmöglichkeit dar, um das Augenlicht des Patienten zu retten.

In Deutschland finden jährlich rund 7.000 Hornhauttransplantationen statt: Mit 3.962 vermittelten Hornhäuten kommt somit mehr als jedes zweite Transplantat aus dem Netzwerk der DGFG. Seit 2007 ist das UKL Gesellschafter der DGFG und hält seither ein hohes Spendenniveau: „Dank starker Partner wie dem UKL, die unserem bundesweiten Netzwerk angehören, können wir mittlerweile bei der Hornhauttransplantation die meisten Anfragen innerhalb weniger Wochen erfüllen“, sagt Martin Börgel, DGFG-Geschäftsführer.

Treibende Kraft sind die Gewebespende-Koordinatoren vor Ort. Sie unterstützen die Kliniken beim Spenderscreening, dem Angehörigengespräch und der Gewebeentnahme. Von inzwischen 31 Standorten aus realisieren fast 50 Koordinatoren die Gewebespende an über 100 Krankenhäusern deutschlandweit.

Oftmals treffen Angehörige die Entscheidung

Hinter jedem Transplantat steht ein verstorbener Mensch, der sich zu Lebzeiten für die Gewebespende nach dem Tod entschieden hat.  Am UKL trafen über die Hälfte der Zustimmungen (46 von 85) sowie Ablehnungen (69 von 98) bei der Frage nach einer Gewebespende die Angehörigen.

Zwar entschieden sie im Sinne des Verstorbenen, doch ein konkreter Wille war nicht bekannt. Sich zu Lebzeiten mit der Gewebespende auseinander zu setzen, eine Entscheidung zu treffen, diese zu dokumentieren und mit den Nächsten zu teilen, kann Angehörige im Trauerfall enorm entlasten.

Festgehalten werden kann der Wille beispielsweise auf dem Organ- und Gewebespendeausweis der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder in einer Patientenverfügung (www.gewebenetzwerk.de).  Gewebe, die nach dem Tod gespendet werden können, sind neben Augenhornhäuten, Herzklappen und Blutgefäßen auch Knochen, Sehnen, Bänder und Haut. Die Hirntoddiagnostik spielt bei der Gewebespende keine Rolle: 2.432 Gewebespender, und damit rund 86 Prozent, sind an einem Herz-Kreislauf-Stillstand verstorben.

Über die DGFG

Die DGFG fördert seit 1997 die Gewebespende und -transplantation in Deutschland. Alle Tätigkeiten und Ablaufprozesse der Gewebespende sind gesetzlich geregelt. Für alle Gewebezubereitungen gilt das Handelsverbot. Die DGFG vermittelt ihre Transplantate über eine zentrale Vermittlungsstelle mit einer bundesweiten Warteliste. Jede medizinische Einrichtung in Deutschland kann Gewebe von der DGFG beziehen. Als unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft wird die DGFG ausschließlich von öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens getragen.

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